Ein erster Erfolg: Die Bundestags-Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat mit ca. 60.000 Unterschriften das Quorum geschafft!
WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“
Am 27.07.2023, dem letzten Tag der Frist zur Unterzeichnung der Petition, wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Die Marke von 50.000 Unterzeichner*innen wurde erreicht und deutlich überschritten. Damit ist sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags sich mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Simone Connearn, anhören muss.
Auf der Homepage von WISPA wird dazu u. a. wie folgt informiert:
„Es war zum Schluss ein hoch spannendes Wettrennen gegen die Zeit und letztlich ein souveräner ‚Sieg‘: Mit 58.188 Online-Zeichnungen, ca. 1000 Unterschriften noch bei der Petentin und einer noch unbekannten Zahl von Unterschriften, die direkt an den Petitionsausschuss des Bundestages gefaxt worden sind, ist die Hürde von mindestens 50.000 Stimmen klar überschritten.
Lag die Quote (nach 3 von 4 Wochen Online-Zeit) am 22.7. noch bei etwa 22.000, waren es drei Tage späten (25.7.) 35.000. Und noch einmal 2 Tage später (27.7.) riß die Petition die 50.000er Marke und ging zum Abend in großen Schritten auf die 60.000 zu. Die Petentin, Frau Dr. Simone Connearn, kann jetzt also ihre Koffer packen um (irgendwann nach der Sommerpause …) in Berlin ihr Anliegen vorzutragen. Vielleicht kann der eine oder andere sie dabei noch unterstützen…
Die (von der Ampelkoalition, aber genauso auch von der CDU) geplante Strategie, im Grunde den Willen der Bevölkerung zu übergehen und der Tatsache, dass bisher weniger als 1 Prozent der Versicherten freiwillig sich für eine ePA entschieden haben, mit gesetzgeberischen Massnahmen auf dem Leib zu rücken, und über die geplante OPT-OUT-Regelung den ‚Zwangsanschluss‘ von mindestens 80 Prozent binnen 2 Jahren durchzusetzen (so Lauterbach) ist auch Gift für unsere Demokratie !
Das erklärte Ziel der Regierung, die medizinischen Daten der Bevölkerung für Forschung und Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, impliziert natürlich auch, dass es bei dem OPT-OUT für die Einrichtung der ePA nicht bleiben wird: die Akten müssen dann natürlich auch befüllt werden und sie müssen dann natürlich auch zur Nutzung freigegeben werden. Und das soll dann bald auch EU-weit geschehen und dann auch ‘transatlantisch’.
Ich hoffe sehr, dass Politiker von SPD, CDU, FDP und Grünen hier endlich merken, dass sie auf das falsche Pferd gesetzt haben. Und dass es nicht nur mühsam, kostspielig und zeitraubend ist, diesen ‚toten Gaul‘ weiter zu reiten (es gäbe viel effektivere Digitalisierungsstrategien auch für das Gesundheitswesen!), es tut auch unserem Land überhaupt nicht gut!“
Gesundheitsdaten: Ministerium streicht Forschungsgeheimnis
Montag, 7. August 2023
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG)
verzichtet vorerst
auf die Einführung eines Forschungsgeheimnisses für personenbezogene Gesundheitsdaten
und die Strafbarkeit von deren Re-Identifizierung.
Das geht aus dem neuen Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Bei dem dürfte es erneut zu einer Verzögerung kommen.
…
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145095/Gesundheitsdaten-Ministerium-streicht-Forschungsgeheimnis
Wie verhält es sich eigentlich beim E-Rezept? Das soll nun verpflichtend eingeführt werden.
Es ist ja schön, wenn man der ePA widersprechen kann (bzw. explizit zustimmen muss), wenn die Daten über verordnete Medikamente munter gespeichert werden, dann lässt sich daraus in vielen Fällen die dazugehörige Diagnose ableiten.
Bin schon gespannt, wenn es das erste Mal heißt: „Tausende Rezepte an falsche Empfänger verteilt“. (wie bei der AU). Wer ist dann in der Verantwortung? Natürlich niemand.