Erfolg für den Grundrechtsschutz im öffentlichen Raum: Die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten ist rechtswidrig
Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Passau vom 14.05.2018 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine Videoüberwachung des Klostergartens, einer innerstädtischen Parkanlage, zu installieren. Der Beschluss war hoch umstritten und wurde im Passauer Stadtrat mit einer Mehrheit von 25 : 16 beschlossen. Die Kosten dafür: 385.000 €. Im Dezember 2018 wurde die Überwachungskameras dann aktiviert. Der Platz wird täglich von Hunderten Menschen genutzt, zum Beispiel von Studierenden der nahegelegenen Universität und den Besucher*innen der Innenstadt. Die angebrachten Kameras, darunter zwei mit Schwenk- und Zoomfunktion, griffen tief in die Grundrechte der Menschen vor Ort ein und hemmten den Austausch an dem öffentlichen Platz. Am 12.02.2019 meldet der Bayrische Rundfunk: “Noch keine zwei Monate läuft die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten. Jetzt regt sich Widerstand: Vertreter von der Linken und den Grünen wollen eine Klage einreichen.” Diese Klage wurde juristisch begleitet und unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF).
Jetzt konnte die GFF einen Erfolg vermelden: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seine Entscheidung vom 30.05.2023 (Aktenzeichen: 5 BV 20.2104) veröffentlicht und die langjährige Videoüberwachung des Passauer Klostergartens für rechtswidrig erklärt. Das Gericht folgt der Argumentation der GFF: Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefährdungslage im Passauer Klostergarten die, eine Videoüberwachung und die damit verbundenen Einschränkungen von Grundrechten rechtfertigt.
„Das Urteil ist ein großartiger Erfolg gegen Überwachung und für die Grundrechte. Die Stadt Passau muss jetzt endlich die zehn im Klostergarten installierten Kameras abbauen und aufhören, die Menschen dort zu überwachen“, betont Lea Beckmann, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin der GFF.
Die Polizei hatte den Platz nicht überwachen können, weil die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht vorlagen: Der Klostergarten war und ist kein Kriminalitätsbrennpunkt. Die Deliktszahlen waren zum Zeitpunkt der Einrichtung der dauerhaften Überwachungsmaßnahme sogar rückläufig. Die Stadt Passau entschied deshalb kurzerhand, die Überwachungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Sie tat das auf einer Rechtsgrundlage im Datenschutzgesetz, die sie zur Sicherung ihres Eigentums ermächtigt, und nicht primär zur Gefahrenabwehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass der Rückgriff auf diese Rechtsgrundlage an der grundrechtlichen Abwägung nichts ändert – und eine Überwachung deshalb rechtswidrig ist.
Aus Sicht der GFF ist die Entscheidung ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen die Möglichkeiten zur Videoüberwachung in Polizei- und Versammlungsgesetzen immer mehr ausgeweitet werden. Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist und bleibt ein intensiver Eingriff in Grundrechte, der nur unter sehr engen Bedingungen zulässig ist.
Quelle: Pressemitteilung der GFF vom 06.06.2023.
Weitere Informationen, darunter Stellungnahmen des Klägers und der Stadtverwaltung, finden Siein einem Beitrag der Passauer Neuen Presse vom 06.06.2023.
Thema bei Innenministerkonferenz
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STAND
11.6.2023, 11:13 Uhr
Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland sogenannte Monocams einführen, die Handys am Steuer erkennen können. Auf der Innenministerkonferenz am Mittwoch stellt Innenminister Ebling das Projekt vor.
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s.a.
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