Singen (Südbaden): CDU-Fraktion scheitert mit Forderung nach Ausbau der Videoüberwachung an der Stellungnahme des städtischen Datenschutzbeauftragten
„Für eine sichere Innenstadt: Zeitnahe Installation einer Videoüberwachung“ – unter dieser Überschrift forderte die CDU-Fraktion in Singen (Landkreis Konstanz) am 05.04.2022 in einem Antrag an die Gemeindevertretung: „Um Singen sicherer zu machen, fordert die CDU-Fraktion die Installation einer Kamera- und Videoüberwachung in der Innenstadt von Singen… Die Videoüberwachung soll dazu dienen, Straftaten im Vorfeld zu verhindern und im Nachhinein die Täter leichter identifizieren zu können.“ Dem Antrag voraus gegangen war eine Massenschlägerei in der Innenstadt.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Singen setze sich in einer umfangreichen Stellungnahme mit dem Antrag der CDU, den in Baden-Württemberg für Videoüberwachung geltenden Rechtsgrundlagen (Landespolizeigesetz und Landesdatenschutzgesetz) und der Kriminalitätsentwicklung der letzten 15 Jahre in Singen auseinander und kam zu dem – für die CDU-Fraktion und alle anderen Überwachungs-Fans unangenehmen – Ergebnis:
„Die Leitung des Polizeireviers Singen hat auch aktuell deutlich gemacht, dass für eine permanente Monitorüberwachung die personellen Ressourcen nicht ausreichen. Damit entfällt ein Teil der Videoüberwachung als doppelfunktionale Maßnahmen, die sog. Gefahrenvorsorge, nämlich die Herbeiführung von Einsatzkräften, wenn der Beamte am Monitor feststellt, dass die Begehung einer Straftat vorberietet wird und mögliche Straftäter daran gehindert werden sollen, Straftaten in dem konkret überwachten Bereich zu begehen… Die Auswertung der Kriminalstatistiken der letzten 15 Jahre hat ergeben, dass die Sicherheit in der Stadt Singen insgesamt erheblich zugenommen hat. Insbesondere die sog. Straßenkriminalität im Bereich der Innenstadt ist massiv zurückgegangen… Die durch die Auseinandersetzungen entstandene nicht unerhebliche Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist leider nicht ausreichend, um eine Videoüberwachung nach § 44 Abs.3 PolG zu rechtfertigen. Diese Auffassung wird auch vom zuständigen Mitarbeiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Stuttgart als Aufsichtsbehörde geteilt…“
CCC Updates
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Videoüberwachung mit 16 Kameras & „Sicherheitspartnerschaft“:
Grundsätzliche Bedenken, nicht nur in Freiburg.
Ob die Verbrechensaufklärung verbessert wird, ist fraglich
kontextwochenzeitung.de
Videoüberwachung in Freiburg: Versteckte Kamera
Videoüberwachung als sinnfreier Aktionismus:
Kameras haben das Freiburger Ausgehviertel Bermudadreieck im Blick. Kriminologe Roland Hefendehl hat Bedenken.
9:29 AM · Aug 19, 2022
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