Österreich: Einsatz von Google Analytics verstößt gegen „Schrems II“-Entscheidung des EuGH.
In einer wegweisenden Entscheidung hat die österreichische Datenschutzbehörde auf eine Musterbeschwerde der östereichischen Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisation noyb hin entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Dies ist die erste Entscheidung zu 101 Musterbeschwerden, die noyb im Zuge der sogenannten Schrems II“-Entscheidung in ganz Europa eingereicht hat. Im Jahr 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Nutzung von US-Anbietern gegen die DSGVO verstößt, da US-Überwachungsgesetze US-Anbieter wie Google oder Facebook dazu verpflichten, persönliche Daten an US-Behörden zu übermitteln. Ähnliche Entscheidungen werden in anderen EU-Mitgliedstaaten erwartet. Die Entscheidung ist hier im Wortlaut nachlesbar.
Weiter Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie auf der Homepage von noyb.