Die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei der geplanten Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt…
… war Ende Januar 2021 Anlass für zwei inhaltlich identische Schreiben der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an Rafael Reiser (CDU), Bürgermeister und Ordnungsdezernent der Stadt Stadt Darmstadt und an Bernhard Lammel, Polizeipräsident für Südhessen. Das Schreiben an Rafael Reiser wurde auch den Fraktionen in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Anfang 2020 haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt beschlossen, den Luisenplatz in Darmstadt und alle Menschen, die diesen Platz betreten mit mehreren Videokameras einer ständigen Überwachung zu unterziehen. Gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main dies wiederholt kritisiert und abgelehnt. Realisiert wurde die beschlossenen Planung bisher nicht.
Vor dem Hintergrund von zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen aus dem März 2020 (Aktenzeichen: 15 B 332/20 und 15 A 1139/19) fordert die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit auch auf dem Luisenplatz in Darmstadt wirksam sicher zu stellen. Das OVG NRW hat in den beiden genannten Entscheidungen – die die Polizeipräsidien Köln und Dortmund betrafen – im Kern entschieden: Die Kamerapräsenz stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz dar. Sie ist grundsätzlich geeignet, einschüchternd oder abschreckend auf die Versammlungsteilnehmer*innen zu wirken. Dafür ist unerheblich, dass die Polizei die Kameras für die Dauer der Versammlung abschaltet. Dies ist nicht hinreichend verlässlich erkennbar. Eine für alle Versammlungsteilnehmer*innen sichtbare Abdeckung der Kameras für die Zeitdauer der Versammlung sei zwingend geboten und den Behörden zumutbar.
Erste Reaktionen:
- Am 02.02.2021 teilte das Polizeipräsidium Südhessen mit: „Mit Ihrem Schreiben beantragen Sie Auskunft über die geplanten technisch organisatorischen Maßnahmen zur Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei der geplanten Videoüberwachung des Luisenplatzes in Darmstadt. Sobald die für die Beantwortung notwendigen Informationen vorliegen wurden, werden wir auf Ihr Schreiben zurückkommen und es beantworten. Da hierfür etwas Zeit notwendig ist, bitte ich Sie um etwas Geduld…“
- Am 03.02.2021 ging uns von der Fraktion Uffbasse in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung folgende Stellungnahme zu: „… Die Fraktion Uffbasse hat sich zu diesem Thema sehr klar und unmissverständlich in allen relevanten Gremien der Stadt, sowie in der Stadtverordnetensitzung, bei der entsprechenden Abstimmung der Magistratsvorlage dagegen ausgesprochen. Darmstadt war und ist immer noch die sicherste kreisfreie Stadt in Hessen. Wir haben immer noch eine gute Sicherheitsbilanz und nach einer Reduzierung der Fallzahlen und einer gesteigerten Aufklärungsquote hält dieser Trend auch an. Gemessen an dem Aufkommen an Menschen die täglich den Luisenplatz nutzen, kann man keinesfalls von einem Kriminalitäts Hot-Spot sprechen. Auch widersprechen wir der Behauptung, es gäbe automatisch mehr Sicherheit durch Videoüberwachung. Dazu gibt es ja diverse wissenschaftliche Studien die ebenfalls zu diesem Schluss kommen. Alle von der Koalition angeführten Argumente sind für uns nicht belegbar und die massiven Grundrechtsverletzungen sowie die immensen Kosten, rechtfertigen eine Videoüberwachung noch weniger. Des Weiteren sehen wir in dieser Videoüberwachung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die immer verhältnismäßig zum angestrebten Erfolg sein muss. Das sehen wir hier ebenfalls nicht als gegeben an. Einen weiterer wichtiger Punkt in der Beurteilung ist für uns ein sehr hohes Missbrauchspotential zur Zweckentfremdung, da es keinerlei Sicherheitskonzepte gegen Missbrauch gibt, wie z.B. mögliche Erweiterungen auf automatisierte Videoanalyse, Aufzeichnung der Außengastronomie, sowie die unklare Rechtslage bei Versammlungen od. Demos wenn z.B. der Verfassungsschutz Interesse zeigt. Auf Grund all dieser Bedenken war es uns nicht möglich einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz zuzustimmen, um am Ende lediglich ein ‚subjektives Sicherheitsgefühl‘ zu vermitteln.“Für alle, die den südhessischen Dialekt nicht kennen: Uffbasse = Aufpassen.
- Am 04.02.2021 ging uns von der Fraktion Die Linke in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung folgende Stellungnahme zu: „Leider haben CDU und Grüne mit Unterstützung von FDP und AfD im letzten Jahr beschlossen, den Luisenplatz künftig für 400.000 Euro mit 15 Kameras überwachen zu lassen. Neben der grundsätzlichen Kritik an der Überwachung ist festzustellen, dass der Luisenplatz kein Kriminalitätsschwerpunkt ist und die dort stattfindenden Straftaten kaum von der geplanten Überwachung verhindert werden. Viel wirksamer ist hier die Aufmerksamkeit der Mitmenschen und die Präsenz der Kommunalpolizei. Die Videokameras auf dem Luisenplatz sind konservative Symbolpolitik, die die Schikane und Stigmatisierung von sozialen Randgruppen zur Folge haben. Wir wollen, dass sie wieder abgebaut werden. Solange sie existieren, wird DIE LINKE darauf bestehen, dass sie bei Demonstrationen nachweisbar ausgeschaltet werden.“
- Ebenfalls am 04.02.2021 ging uns von der Fraktion UWIGA (Uanabhängige Wählervereinigung) in der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung folgende Stellungnahme zu: „Die Mitglieder der Stadtverordnetenfraktion UWIGA haben am 13.2.2020 die Magistratsvorlage zur Videoüberwachung auf dem Luisenplatz abgelehnt. Als der Beschluss des VG Köln vom 12.3.2020 bekannt wurde, haben wir ironisch die Frage aufgeworfen, ob Bürgermeister Reißer jetzt Demonstrationen auf dem Luisenplatz wohl gänzlich verbieten werde, damit seine Mitarbeiter bei der ständigen Kletterei zur Anbringung und Entfernung der Abdeckungen der Kameras nicht gefährdet werden. Aber ernsthaft: Wir Stadtverordnete sind nicht darüber informiert, wie die Vorgaben der Rechtsprechung in Darmstadt technisch umgesetzt werden sollen. In der damaligen Magistratsvorlage war dazu verständlicherweise keine Aussage enthalten. Möglicherweise ist dieses Problem überdies der Grund dafür, dass sich die Installation verzögert hat. Wir fordern allerdings die Umsetzung der Rechtsprechung, auch wenn ggf. das Lieblingskind der CDU dadurch in den Brunnen gefallen ist. Möglicherweise wird aber mit der Einweihung der Überwachungsanlage bis kurz vor dem Kommunalwahltag gewartet, damit die CDU gleichfalls etwas zum Vorzeigen hat.“