Muss die Polizei während einer Demo Videokameras abdecken?

CCTV-NeinDanke/ Juni 16, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0 comments

Diese und drei weitere Fragen stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft am 12.05.2020 dem Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Anlass für die Fragen ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, das in zwei Urteilen gegenüber den Polizeipräsidien Köln und Dortmund durchgesetzt hat, dass stationäre Videoüberwachungskameras während der Dauer von Demonstrationen und Kundgebungen zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) sichtbar abgeschaltet sein müssen.

Überraschend waren die Antworten des Bremer Innensenators in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft am 11.06.2020 (im verlinkten Dokument auf Seite 7).

  • Frage 1: „Hält der Senat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2020 für übertragbar auf Bremen, wonach die Polizei für die Dauer einer Versammlung alle fest installierten Videokameras am Versammlungsort abdecken müsse, weil das bloße Abschalten die möglicherweise einschüchternde und abschreckende Wirkung der Kameras nicht beseitige?“
  • Antwort 1: „Anders als in dieser Eilentscheidung des Gerichts wird neben dem Abdecken von Kameras auch das erkennbare Wegdrehen in einen Bereich außerhalb des Versammlungsgeschehens, etwa gegen eine Wand oder in den Himmel, ebenfalls als ausreichend erachtet, eine mögliche einschüchternde Wirkung zu verhindern. Es ist auch zu berücksichtigen, dass in der Stadtgemeinde Bremen an den Standorten der stationären Videoüberwachung in Bremen-Vegesack, Hauptbahnhof und auf der sog. Discomeile etwaige Versammlungsteilnehmer mit einer Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass bei Versammlungen keine Videoüberwachung erfolgt.“
  • Frage 2: „Wird seitens der Polizei in Bremen und Bremerhaven die Entscheidung des OVG NRW bereits umgesetzt?“
  • Antwort 2: „Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird noch geprüft, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen infolge der Entscheidung vom 13. März erfolgen werden:
  • Frage 3: „Welcher Aufwand muss bzw. müsste betrieben werden, um bei einer Demonstration an den üblichen Plätzen und Routen in Bremen und Bremerhaven für eine Abdeckung der installierten Videokameras zu sorgen?“
  • Antwort 3: Sog. Dome-Kameras, das heißt Kameras in halbrunden, getönten Kuppeln oder Kameras, die nicht gegen Wände oder in den Himmel ausgerichtet werden können, sind voraussichtlich abzudecken. Hierzu wären dauerhaft Vorrichtungen an den Kameras anzubringen, die im Bedarfsfall die Sicht der Kameras deutlich sichtbar beispielsweise mittels verschiebbarer Platten oder Rollladen versperren. Behelfsweise könnten die Kameras unter Zuhilfenahme von Hubliften mittels Folien oder Tüten abgedeckt werden. Eine Kostenschätzung ist noch nicht möglich.

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