Ortsbeirat fordert Magistrat der Stadt Frankfurt auf, gegen unzulässige Videoüberwachung tätig zu werden

CCTV-NeinDanke/ März 13, 2020/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

In einem Beschluss es Ortsbeirats 1 vom 11.02.2020 (OM 5755) wird der Magistrat aufgefordert, aktiv zu werden, damit eine eine private Videoüberwachunganlage, die den öffentllichen Straßenraum überwacht, wieder abgebaut wird.

Der Beschluss des Ortsbeirats lautet: Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34a haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen.“ In der Begründung dieses Beschlusses wird festgestellt: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen, und der Ortsbeirat bezweifelt, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist.“


  • Was hier in einem Einzelfall – völlig zu Recht – festgestellt und kritisiert wird, ist in Frankfurt leider an vielen Stellen gängige Praxis.
  • Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Mai 2014 in einer Sammelbeschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten 369 Standorte von Videoüberwachungsanlagen benannt, die den öffentlichen Straßenraum überwachen. Mangels ausreichender personeller Kapazitäten hat der Hessische Datenschutzbeauftragte bislang erst 142 der 369 Standorte abschließend geprüft. Dies entspricht 38,5 % aller Anlagen. Die bislang letzte Rückmeldung ging ein am 10.09.2018. Seitdem herrscht „Funkstille“.
  • Unter dem Titel Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Informationen zu Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln bei Videoüberwachung und Tipps für die Gegenwehr veröffentlicht.

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