Videoüberwachung: Ein Blick über die Grenze

CCTV-NeinDanke/ Oktober 5, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Der Tagesanzeiger aus Zürich hat am 04.10.2019 unter der Überschrift „Private können in Zürich nach Gutdünken überwachen. Regeln dafür will der Stadtrat nicht durchsetzen. Das ist gefährlich.“ einen lesenswerten Kommentar veröffentlicht. Nachstehend Auszüge daraus:

Videoüberwachung hat noch eine andere Seite. Sie beschneidet all jene Menschen in ihrer Privatsphäre, die sich im öffentlichen Raum be­wegen. Die Überwachung verwischt die Grenze zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Alle, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, gelten als potenzielles Risiko, das es zu beobachten gilt. Prävention ritzt hier den Rechtsstaat. Die Haltung des Zürcher Stadtrats ist töricht und gefährdet die Freiheit eines jeden Einzelnen. ‚Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten‘, sagen Be­fürworter der Überwachung. Sie vergessen dabei grundrechtlichgeschützte Freiheiten, die uns im Rechtsstaat zustehen. Gefährlich ist nicht die einzelne Kamera, sondern die Menge der persönlichen Daten, die erfasst und kombiniert werden. Wohin das führen kann, zeigt China… Videoüber­achung mag in gewissen Situationen sinnvoll sein. Vorausgesetzt, die Einschränkungen unserer Grundrechte unterliegen klaren Regeln – genau deshalb darf der Staat die Kontrolle über die Überwachung nicht aus den Händen geben. In Zürich filmen Hunderte Kameras den öffentlichen Raum. Wo und von wem, will der Stadtrat nicht genau wissen. Ebenso wenig, was mit den Aufnahmen geschieht. Er lehnt eine Bewilligungspflicht für Videoüberwachung Privater ab: Zu aufwendig sei die Kontrolle. Diese Haltung ist töricht und gefährdet die Freiheiten eines jeden Einzelnen.“

Auch in Frankfurt kontrollieren hunderte Videokameras von privaten Stellen (Hauseigentümer, Ladeninhaber, Gaststättenbetreiber u. a.) den öffentlichen Straßenraum. Die Kontrolle darüber durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten ist unzureichend, ein von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gefordertes Videokataster wurde vom Hessischen Datenschutzbeauftragten abgelehnt. Mit der gleichen Begründung wie in Zürich: „Zu aufwendig sei die Kontrolle“.

 

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