Klagerecht im Datenschutz für Verbraucherverbände erhalten
Der Bundesrat könnte am 28.06.2019 auf Initiative Bayerns für eine Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz stimmen. Das wäre dann das Signal an Digitalunternehmen wie Facebook, Google, Amazon und andere, dass sie es mit der Einhaltung des Datenschutzrechtes nicht so genau nehmen müssen.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), erklärte dazu am 27.06.2019: „Der Vorschlag aus Bayern, die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wieder einzuschränken, wird mit dem Argument begründet, es solle so Missbrauch verhindert werden. Missbräuchliche Abmahnungen hat es aber nicht gegeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen haben erfolgreich Verfahren gegen Facebook, Google, Amazon und andere geführt. So ist es gelungen, unerlaubte Werbemails, die unerlaubte Weitergabe von Daten einzudämmen und Datenschutzerklärungen korrekt zu gestalten. Das sind wichtige Signale an die Digitalkonzerne: Wir meinen es ernst mit dem Datenschutz. Die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer wichtiger und sie müssen die Hoheit darüber behalten. Alle Datenschutzverfahren des vzbv wurden auf Verbandsklagerechte gestützt, die mit den drohenden Änderungen abgeschafft oder beschränkt würden. Die gravierendsten Einschnitte drohen im Wettbewerbsrecht. Dieses verbietet es Unternehmen, sich durch Rechtsbruch Vorteile am Markt zu verschaffen. Bestimmten Verbänden ist es erlaubt, gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen. Im Datenschutz steht dieses Klagerecht auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband nun auf der Kippe… Der Bundesrat darf das Recht der Verbraucherverbände, auch den großen Digitalkonzernen auf die Finger zu schauen, nicht eindämmen. Wir brauchen ein starkes Verbandsklagerecht!“
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 27.06.2019