Datenschutzaufsicht in Deutschland: „Überlastung als drohender Dauerzustand“

Datenschutzrheinmain/ März 24, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

So beschreibt Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, in seinem Tätigkeitsbericht 2017/18 die Arbeitssituation und Personalausstattung (nicht nur) seiner Behörde: „Ob und in welchem Umfang wir künftig aktiv kontrollieren und beraten können, hängt letztendlich entscheidend von unserer Personalstärke ab. Derzeit befinden wir uns in einer schier aussichtslosen Lage: Täglich gehen deutlich mehr Eingaben und Meldungen von Datenschutzverletzungen ein, als wir abarbeiten können, von der enormen Anzahl von Beratungsanfragen ganz abgesehen. Unser Schuldenberg bzw. Arbeitsvorrat wächst stetig, weshalb sich die Wartezeiten auf eine Rückmeldung von uns enorm verlängerten – zur Unzufriedenheit aller Beteiligten. Ein Blick in die Statistiken dieses Tätigkeitsberichts zeigt die dramatische Entwicklung der Fallzahlen. Wenn der bayerische Haushaltsgesetzgeber dem Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2019/2020 folgt und uns keine einzige, weitere Stelle zuerkennen würde, werden wir unsere Prioritäten völlig neu ausrichten müssen, um den dringenden Anforderungen der DS-GVO gerecht zu werden. Die starke Überbelastung insbesondere im Jahr 2018 haben die Mitarbeiter im Hinblick auf die als sicher angesehene Verstärkung durch den nächsten Haushalt ertragen. Auf Dauer wird das nicht gehen. Sollte es bei dem Vorschlag bleiben, müssen wir unsere Beratungsleistungen für Vereine, Verbände und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für die sehr innovativen Großunternehmen in Bayern, die Mitwirkung bei Zertifizierungen u.a. weitgehend einstellen. Gerade diese Tätigkeit, in der sich unser (bisheriges) Leitbild verwirklicht hat, dass nämlich jede Beratung, die dazu beiträgt, dass kein Datenschutzverstoß begangen wird, viel mehr wert ist als zahlreiche Sanktionen, wird so nicht mehr möglich sein. Die bisherige Praxis, nämlich niederschwellig und vollziehbar die Anforderungen der DS-GVO zu erläutern, hat uns innerhalb und auch außerhalb von Bayern einen besonderen Ruf als offene und praxisorientierte Aufsichtsbehörde eingebracht (so jedenfalls die uns zugetragenen Reaktionen). Das werden wir mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leisten können. Fristen zur Bearbeitung von Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverstößen lassen uns nicht mehr viel Spielraum für Beratung.“ (Tätigkeitsbericht 2017/18, S. 2)

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