Beschwerde über Adresskauf durch Frankfurter Museumgesellschaft

CCTV-NeinDanke/ März 16, 2019/ Adresskauf, alle Beiträge, praktische Tipps, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 2Kommentare

Eine Frankfurter Bürgerin hat sich mit einer Beschwerde bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gewandt. Sie schreibt: „Hi, habe heute ein Schreiben der Museumsgesellschaft für ein Konzert-Abo in der Alten Oper erhalten. Ich habe nie irgendetwas mit der Alten Oper zu tun gehabt, sie schreiben ja auch auf der Antwortkarte, dass sie die Daten von Dialoghaus GmbH, Hardt 22, 40764 Langenfeld gekauft haben. Ich habe meine Daten jetzt erst mal von der Adressverwaltung der Alten Oper rausnehmen lassen, wie verfahre ich am besten mit der Dialog GmbH? Einfach auch mal Adressen kaufen oder zumindest Anfrage stellen, wie teuer so ein Satz Adresse ist? Dialog schreibt auf seiner Seite, dass sie auch Adressen  von Museen haben. Hatte vor Jahren ein Abo beim ‚Tortenstück‘ – und einen Kurs in der Schirn besucht, kann man davon ausgehen, dass die Frankfurter Museen die Adressen ihrer Besucher verkaufen?  Ziemlich angesäuert (auf die Adressverkäufer) – und Grüßen an die Datenschützer …“

Für diese und andere vergleichbare Fälle einige Tipps:

  1. Der Ankauf von Adressen kann nach Art 6 (1) f) DSGVO leider zulässig sein. Allerdings muss die Dialoghaus GmbH tatsächlich eine Interessenabwägung vornehmen und dabei darlegen, warum ihr Werbeinteresse überwiegt, wenn sie Adressen ohne Einwilligung der betroffenen Person weiter gibt. Deshalb: Anfragen, wie diese Interessenabwägung im konkreten Fall genau ausgesehen hat.
  2. Das Recht auf Löschung der Daten (nach Art 17 DSGVO) gegenüber der Dialoghaus GmbH verlangen. Diese muss diesen Löschanspruch an alle Empfänger, nicht nur an die Museumsgesellschaft weiter geben. Alle so informierten müssen dem Löschanspruch unverzüglich nachgehen.
  3. Wenn die Reaktionen der Dialoghaus GmbH bzw. der Museumsgesellschaft nicht erfolgen oder unbefriedigend ausfallen, Beschwerde bei der jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einlegen. Bei der Dialoghaus GmbH ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, bei der Museumsgesellschaft ist dies der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
  4. Auch eine Anfrage an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt, ob die städtischen Frankfurter Museen und Kultureinrichtungen die Adressen ihrer Besucher verkaufen, käme infrage.

2 Kommentare

  1. Der Adresshandel -künftig nur noch mit Einwilligung
    Im 34. Tätigkeitsbericht 2018 geht der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg auf das Thema Adresshandel ein und führt aus, dass „Stimmen vor allem aus der Werbewirtschaft, wonach sich mit dem Wirksamwerden der DS-GVO rechtlich mehr oder weniger nichts verändert habe, […] getrost als Wunschdenken bezeichnet werden [können].“ [1]

    Fazit:
    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Adresshandel für Verkäufer und Käufer nur noch rechtssicher ist, wenn die Betroffenen vorab in den Verkauf der Adressdaten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eingewilligt haben….

    https://www.datenschutz-notizen.de/der-adresshandel-kuenftig-nur-noch-mit-einwilligung-0222059/
    UND die Links unter dem Artikel

    Siehe auch
    https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20181107_oh_werbung.pdf

    Zusatztipp
    Portokosten kann man einsparen, wenn man das Wort ANTWORT über die Empfängeranschrift bei der eigenen Antwort (Auskunft/Widerspruch usw.) schreibt (gleichbedeutend mit PORTO ZAHLT EMPFÄNGER).
    Wenn dies jeder macht, der unaufgefordert Werbung erhält, wären die damit veranlassten Kosten für den Adresshandel vermutlich größer als deren Einnahmen daraus!

  2. Was ist das für ein Tipp? Da fehlt eine Quelle.

    „Zusatztipp
    Portokosten kann man einsparen, wenn man das Wort ANTWORT über die Empfängeranschrift bei der eigenen Antwort (Auskunft/Widerspruch usw.) schreibt (gleichbedeutend mit PORTO ZAHLT EMPFÄNGER).
    Wenn dies jeder macht, der unaufgefordert Werbung erhält, wären die damit veranlassten Kosten für den Adresshandel vermutlich größer als deren Einnahmen daraus!“

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