Anfrage im Hessischen Landtag zu illegalen Datenabrufen durch Polizist*innen in Hessen

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die Linksfraktion im Hessischen Landtag hat mit einem Dringlichen Berichtsantrag den hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) zu Auskünften zu Art und Umfang der aktuellen Skandale um die Nutzung polizeilicher Informationssysteme für rechtsextreme Aktivitäten aufgefordert. Drei Komplexe stehen dabei im Mittelpunkt:

Zum letzten Punkt lauteten die Fragen:

  1. „Wie hoch sind die täglichen Personenabfragen bei der hessischen Polizei im Durchschnitt?
  2. Wie hat sich die Zahl der Personenabfragen seit dem Jahr 2000 entwickelt?
  3. Handelt es sich hierbei auch um automatisierte Abfragen?
  4. Welche Daten sind im Polizeisystem direkt oder in den damit verbundenen Systemen ab-fragbar? Bitte auflisten.
  5. In wie vielen Fällen sind die Abfragen Teil eines Ermittlungsverfahrens und wie erklären sich die weiteren Abfragen?
  6. Bestätigt der Innenminister die Zahl von jährlich 180 missbräuchlichen Abrufen durch Polizeibeamte?Wenn ja:Wie vieleVerfahren wurden mit welchen Ergebnissen hierzu in den letzten fünf Jahren eingeleitet? Bitte um statistische Auflistung welche Missbrauchsfälle, in welchem Polizeipräsidium, zu welchen dienstrechtlichen Ahndungen führten.“

Über die Antworten des Innenministers berichtet die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag vom 07.02.2019: 176 Prüfanträge gab es im vergangenen Jahr wegen des Verdachts des missbräuchlichen Abrufens von Informationen aus dem Polizeicomputer durch Beamte. 77 Verfahren innerhalb von fünf Jahren in diesem Zusammenhang. Die Sanktionen gegen die Beamten reichten von der Rüge bis hin zum Entfernen aus dem Dienst, lautete die Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Frage der Linksfraktion… Beuth blieb auch diesmal mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen die meisten Antworten schuldig. Die Staatsanwaltschaft wollte auch nicht mehr sagen, als das, was schon alle wissen…“

So weit, so unbefriedigend!

Nach den ersten Auskünften von Innenminister Beuth wäre es ein Gewinn für Demokratie und Datenschutz, wenn sich der Hessische Datenschutzbeauftragte in die Sache einmischen und Aktivitäten entwickeln würde, vergleichbar dem, wie seine Berliner Kollegin Maja Smoltczyk in einem Berliner Skandal um illegale Datenweitergaben durch dortige Polizist*innen reagiert hat.

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