Die hessische Polizei, rechtsextreme Seilschaften und der unzureichende Schutz personenbezogener Daten vor illegalen Zugriffen
In den letzten Wochen häufen sich Berichte, wonach hessische Polizeibeamt*innen in rechtsextreme Aktivitäten verwickelt und rechtsmissbräuchlich ihnen zugänglich Datenbestände genutzt haben sollen.
Fall 1: Die Frankfurter Neue Presse berichtet am 15.12.2018: “Seda Basay-Yildiz ist Beschimpfungen gewohnt. Die Frankfurter Anwältin mit türkischen Wurzeln verteidigt Islamisten und trat im Prozess gegen den rechtsterroristischen NSU als Nebenklage-Vertreterin auf. Sie steht deshalb im Fokus von Rechtsradikalen, die sich in wüsten E-Mails oder Briefen an ihr abarbeiten… Am 2. August erhielt die Juristin ein anonymes Schreiben per Telefax. Einen Tag später erstattete sie deshalb Strafanzeige… „Miese Türkensau!“, beginnt das Fax an die Anwältin. „Du machst Deutschland nicht fertig. Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst, du Schwein!“ Es ist der übliche Tonfall solcher Hetzschriften, die Basay-Yildiz längst nicht mehr aus der Ruhe bringen. Doch dann wird es ernst: „Als Vergeltung (…) schlachten wir deine Tochter M(…) in der R(…)str. (…).“ Unterzeichnet ist es mit „NSU 2.0.“. Der Name ihrer zweijährigen Tochter und ihre Privatadresse seien der Öffentlichkeit nicht bekannt, sagt Basay-Yildiz. „Ich konnte mir nicht erklären, woher der Verfasser des Schreibens diese Daten hat. Deshalb habe ich mich an die Polizei gewandt.“ Dort übernahmen Kriminalbeamte des Staatsschutzes den Fall… Eine Spur führte sie in die eigenen Reihen. Genauer: zu einem Polizeicomputer in der Innenstadtwache des ersten Reviers. Denn auf diesem Computer wurden die Melderegister-Einträge von Basay-Yildiz zuvor abgerufen. Offenbar ohne dass es dafür einen dienstlichen Anlass gab…” Am 15.01.2019 berichtet die Frankfurter Rundschau ergänzend: “In dem zweiten Drohbrief, der wie der erste per Fax in der Kanzlei von Basay-Yildiz einging, seien die Namen ihrer Tochter, ihres Mannes, ihrer Mutter und ihres Vaters genannt… Wie die Anwältin der Zeitung sagte, seien alle diese Daten nicht im Internet oder über die sozialen Netzwerke herauszufinden… Alles deute darauf hin, dass diese Daten aus Behördencomputern stammten.”
Fall 2: Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 11.01.2019: “Martina H. und Carsten M. stehen in Sachsen-Anhalt vor Gericht, weil sie in Halle (Saale) Menschen gejagt und mit Steinen und Flaschen beworfen haben sollen. Bei der Auswertung von H.s Handy findet sich ein Chat zwischen ihr und einem Polizisten. Gegen den Polizisten aus Osthessen wird nun ermittelt, weil er ihr polizeiinterne Informationen gegeben haben soll…” Da der Beamte auf eigenen Wunsch von Hessen nach Niedersachsen versetzt wurde, war dies Anlass für die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag der Anlass, zu den Umständen des Wechsels am 23.01.2019 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in Niedersachsen zu stellen.
Dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch stünde es gut zu Gesicht, wenn er noch vor Ablauf seiner dritten und letzten Amtszeit eine gründliche Untersuchung dieser Vorgänge einleiten würde.
Polizeibeamt*innen stehen nicht nur die Meldedaten der Einwohnermeldeämter zur Verfügung. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder betreiben darüber hinaus eine umfangreiche Datensammlung in einer Vielzahl von Datenbanken. Welche Rechte die davon Betroffenen haben, erläutert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge auf seiner Homepage.
Quelle: @reg_nerd 24.01.2019