Keine zentrale Meldedatenbank zur Vorbereitung des Zensus 2021 – Unterstützen Sie die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2018/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021, das am 01.01.2019 in Kraft tritt bestimmt, dass zum Stichtag 13.01.2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Damit wird das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt, der in den Absätzen 2 – 4 umfangreiche Listen der zu übermittelnden Daten enthält. Dies stellt eine der größten Datenübermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik dar und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung! Auf die übermittelten Daten soll das Statistische Bundesamt zentralen Zugriff bekommen.

  • Diese Daten sind weder anonymisiert noch pseudonymisiert.
  • Das Beunruhigende daran: Erstmals werden die gesamten Meldedaten in einer zentralen Datenbank des Bundes ansteuerbar sein – trotz entgegenstehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
  • Hierbei wird jeder gemeldeten Person erstmals eine Kennnummer zugewiesen, sodass die personenbezogenen Daten (hier u.a. Name, Geschlechtsidentität, Familienstand, Scheidungstermine und Religionszugehörigkeit) eindeutig verknüpft werden können.

Das Gesetz enthält keine detaillierten Begrenzungen dazu, wie der Bund die Daten in dieser beispiellos umfangreichen Datenbank weiterverarbeiten kann. Die Verknüpfung von Daten durch Kennnummern ist ein großer Schritt dahin, individuelle Persönlichkeitsprofile eines jeden Menschen in Deutschland zu erstellen. So entsteht im Zuge eines vermeintlichen Testlaufs durch die Hintertür der Wunschtraum eines jeden Überwachungsstaats: der katalogisierte und zentral abrufbare Bürger. Und machen wir uns nichts vor: Beim Zugriff des Statistischen Bundesamts wird es nicht bleiben – viele andere Behörden werden “Bedarf” anmelden.

Die Grenzen des Datensammelns, die das Bundesverfassungsgericht in seinem „Volkszählungsurteil“ vom 15.12. 1983 aufgezeigt hat, sollen mit diesem sogenannten „Testlauf“ für den für 2021 geplanten Zensus umgangen werden. Dies möchte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht stoppen! Dafür benötigen sie Ihre Hilfe!

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