Frankfurter Apotheken nutzen „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung – ist dies datenschutzrechtlich zulässig?
Vor wenigen Tagen veröffentlichten wir eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, die festgestellt hat: “Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz von WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln bei Apotheken, allerdings als nicht zulässig angesehen.”
Ein Leser dieser Beitrags wies die Redaktion dieser Homepage darauf hin, dass auch Apotheken in Frankfurt WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln auf ihrer jeweiligen Homepage anbieten. Erste Recherchen führten zu drei „Treffern“:
Struwwelpeter-Apotheke (mit zwei Filialen)
Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu informieren und um eine Prüfung und Stellungnahme zu bitten.