Bündnis Transparentes Hessen stellt fest: Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit ist völlig unzureichend

Datenschutzrheinmain/ März 14, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0 comments

Mit einer Pressemitteilung vom 14.03.2018 hat das Bündnis Transparentes Hessen, in dem auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mitarbeitet, Kritik an dem von den Fraktionen von CDU und Grünen im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf (Landtagsdrucksache 19/5728) des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) geübt. In der Erklärung wird festgestellt:

Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit, der am morgigen Donnerstag im Innen- und Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig unzureichend. So lautet das Urteil des Bündnisses Transparentes Hessen, das sich für einen besseren Informationszugang von Bürgerinnen und Bürgern an Verwaltungsinformationen einsetzt. Der Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen sieht das im Koalitionsvertrag versprochene offene und transparente Verwaltungshandeln nicht erfüllt.

Es ist zwar begrüßenswert, dass sich endlich auch Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz geben will. Von dem Grundsatz, dass amtliche Informationen von Behörden auf Antrag veröffentlicht werden müssen, ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht viel übrig geblieben“, kritisiert Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation. Lediglich ausgewählte Landesbehörden sind dem Gesetzentwurf nach informationspflichtig. Die Behörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sollen hingegen nicht von einer Auskunftspflicht erfasst sein.

Gerade auf kommunaler Ebene besteht das größte Interesse an Informationen, wie die Erfahrungen anderer Flächenländer zeigen. Ohne die Verpflichtung kommunaler Behörden bleibt das Gesetz nahezu wirkungslos“, so Felix Hoffmann von Mehr Demokratie. Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert unter anderem einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch.

Doch selbst bei den verpflichteten Landesbehörden sieht der Entwurf zahlreiche Ausnahmen vor. Polizei, Verfassungsschutz, Landeskartellamt oder etwa Hochschulen und Universitäten sollen demnach keine Informationen herausgeben müssen. „Um Korruption bekämpfen zu können, müssen alle Institutionen ein Mindestmaß an Transparenz gewährleisten, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen“, sagt Carolin Glandorf von Transparency Deutschland.

Joachim Papendick, Vorsitzender des Bunds der Steuerzahler Hessen, meint: „Die Regelungen des Gesetzentwurfs schaffen keine effektiven Mittel, um Steuergeldverschwendung einzudämmen.“ Das Bündnis fordert deshalb den Verzicht auf pauschale Bereichsausnahmen von der Informationspflicht. Weiterhin ist der Informationszugang nicht voraussetzungslos. Wenn etwa wirtschaftliche Interessen an einem Antrag auf Informationszugang bestehen, soll dieser verwehrt bleiben.

Eine solche Regelung könnte es Journalistinnen und Journalisten unmöglich machen, Informationen auf Grundlage eines Informationsfreiheitsgesetzes zu erlangen“, so Anja Willmann von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di. Wie die Intention eines Antragsstellers zudem ermittelt werden soll, bleibt offen.

Ein voraussetzungsloser Zugang zu Informationen ist eine weitere Forderung des Bündnisses Transparentes Hessen. Während Rheinland-Pfalz bereits über ein Transparenzgesetz verfügt und viele Informationen proaktiv veröffentlicht, sieht der Entwurf der Regierungsfraktionen lediglich einen Informationszugang auf Antrag vor.

Das Vorzeichen des Informationszugangs sollte hier umgekehrt werden: Nicht der Bürger ist in der Holschuld, sondern der Staat und die Verwaltung in der Bringschuld“, fordert Roland Schäfer von dieDatenschützer Rhein Main. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die proaktive Veröffentlichung von Informationen.

Mit dem vorliegenden Entwurf würde Hessen das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik bekommen“, so Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.

Wie es um die Transparenz in Hessen bestellt ist, zeigt auch die Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Jahrelang wurden die Regelungen der anderen zwölf Bundesländer, die über ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verfügen, evaluiert. Veröffentlicht wurde die Auswertung allerdings nie. „Uns stellt sich die Frage, auf welcher Basis ein Gesetzentwurf mit so weitreichenden Defiziten erstellt wurde“, sagt Dr. Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Das Bündnis fordert ferner die Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation.

Das Bündnis Transparentes Hessen wird unterstützt von

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