Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde zurückgewiesen – Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

Datenschutzrheinmain/ März 1, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat entschieden, dass die Facebook Ireland Ltd. die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf (Aktenzeichen: 5 Bs 93/17). Damit bestätigt es die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragter) abgelehnt hatte (Aktenzeichen: 13 E 5912/16).

Zur Begründung hat das OVG Hamburg im Wesentlichen ausgeführt: Es sei offen, ob die beanstandete Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Offen sei insbesondere, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und – wenn ja – ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe. In diesem Fall erweise sich die beanstandete Untersagung allerdings nicht als offensichtlich rechtswidrig. Denn die seit August 2016 abgeforderte Zustimmung der WhatsApp-Nutzer zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften. Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 01.03.2018

Zur Erläuterung: Facebook hatte WhatsApp 2014 gekauft. Kaufpreis: Ca. 22 Mrd. $ (= 18 Mrd. €). Zum damaligen Zeitpunkt erklärte Facebook, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann  an, dass künftig die Telefonnummern der Whatsapp-NutzerInnen an Facebook weitergegeben würden. Außerdem sollten mit Facebook Informationen darüber ausgetauscht werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Der Grund dafür: Werbung und „Freunde“-Vorschläge in Facebook-Diensten sollten „verbessert“ werden.

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