Gesetzentwurf für ein neues hessisches „Verfassungsschutz“-Gesetz: Ablehnende Stellungnahme der Humanistischen Union veröffentlicht

Datenschutzrheinmain/ Januar 23, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Aus Anlass der öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags am 08.02.2018 zu dem von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für ein neues hessisches „Verfassungsschutz“-Gesetz hat die Humanistische Union eine Stellungnahme ihres Beiratsmitglieds und früheren Bundesvorsitzenden Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg veröffentlicht.

In der Stellungnahme weist der Verfasser auf mehrere gravierende Fehler im Gesetzentwurf hin. So verstoße er gegen das Grundgesetz, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch enthalte er eine Regelung, die das sächsische Landesverfassungsgericht in einem Gesetzentwurf des Landes Sachsen für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. „Den Abgeordneten des hessischen Landtages wird dringend empfohlen, bei der Beratung des vorliegenden Gesetzesentwurfs das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz zum Maßstab zu nehmen und entsprechende Änderungen herbeizuführen“, erklärt Müller-Heidelberg. Die Landesregierung weise dem Verfassungsschutz Aufgaben zu, die ihm nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zustehen. Der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus taugt nach Meinung Müller-Heidelbergs als Begründung für den Gesetzentwurf nicht, „da es sich hierbei nicht um Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden handelt.“ „Extremismus“ ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „Kampfbegriff“, über den keine Behörde zu entscheiden hat. „Organisierte Kriminalität“ und „Terroristische Attentate“ sind Straftaten, für deren Bekämpfung die Polizei zuständig ist. Besonders scharf geht Müller-Heidelberg mit dem Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute beim Verfassungsschutz ins Gericht: Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte wird gesetzlich festgeschrieben, dass Verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürfen. Beamtete und aus Steuermitteln bezahlte Straftäter! Und dasselbe gilt dann auch über § 14 für V-Leute.“ Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine „Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben“, vor. Darin sieht Müller-Heidelberg ein Wiederaufleben der menschenrechtswidrigen Berufsverbotspraxis früherer Jahre: „Anscheinend ist den Verfassern des Gesetzesentwurfes entgangen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 die deutsche Praxis der Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention erkannt hat.“

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