Wie weiter mit dem „Hessentrojaner“ und dem Gesetzentwurf für ein neues hessisches „Verfassungsschutz“-Gesetz?

Datenschutzrheinmain/ November 19, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Diese Frage stellt sich nach der Landesmitgliederversammlung der Grünen Hessen am 18.11.2017 in Hanau.

  • Der Antrag des Landesvorstands der Grünen, der im Kern als Unterstützung des von CDU-Innenminister Peter Beuth und den Fraktionen von CDU und Grünen vorgelegten Gesetzentwurfs zu verstehen ist, wurde abgelehnt.
  • Im Entwurf des mit knapper Mehrheit von der Landesmitgliederversammlung angenommenen AntragsDigitale Gefahrenabwehr statt digitaler Gefahrenquellen“  wird festgestellt: Entwicklung, Einsatz und Proliferation digitaler Waffen wie eine Software zur ‚Onlinedurchsuchung‘ können keine Bestandteile einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik sein! Die Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen fordert die grüne Landtagsfraktion auf, sich für eine offene und friedliche Cybersicherheitsstrategie des Landes einzusetzen und auf die angedachte Einführung von digitalen Waffen für den hessischen Verfassungsschutz zur sog. ‚Onlinedurchsuchung‘ und zur Quellen-TKÜ zu verzichten.“

Spannend die Frage, wie sich die Grüne Landtagsfraktion in der 118. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 21.11.2017 verhalten wird, wenn um 18.21 Uhr der Tagesordnungspunkt  Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen (19/5412)“ aufgerufen wird.

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