Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 17. Juli 2013 (1 BvR 3167/08) Grundsätze zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht entwickelt. Danach muss eine versicherungsvertragliche Schweigepflichtentbindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten.
Die Grundzüge des Urteils sind einer Pressemitteilung des BVerfG zu entnehmen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-053.html