Dreist: „Foot Locker“ auf der Zeil dokumentiert Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums
„Foot Locker„, eine Einzelhandelskette, betreibt auch auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil ein Ladengeschäft. Und wie nahezu alle Einzelhändler auf der Zeil werden die Besucherinnen des Ladens mit Videokameras überwacht. In der Regel ohne dass im Ladeneingang ein Hinweis auf Videoüberwachung angebracht ist.
„Foot Locker“ toppt diese leider all zu verbreitete Praxis. Die Aufnahmen der Kamera im Eingangsbereich werden auf einem Bildschirm dokumentiert. Und darauf ist zu sehen, dass auch Fußgänger, die nur am Geschäft vorbei gehen ins Visier der Kamera geraten. Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Kameraaufnahmen auch gespeichert werden.
Der Bildschirm im oberen Bereich der Eingangstür
Die Kamera im Laden überwacht die PassantInnen im öffentlichen Straßenraum
Ein Verstoß gegen § 6b Bundesdatenschutzgesetz und ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung all derer, die auf der Zeil flanieren. Ein Fall für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Ich bräuchte noch mal eine Anleitung, gern mit Textbausteinen, wie man so etwas meldet.
Der Ramschladen inkl. Hermesshop auf der Zeil schräg gegenüber der alten Stadtbibliothek (lang ist es her), der Hut und Frauenkleidungsladen im Oederweg schräg gegebüber des Burgerladens (lang gibts den nicht mehr) sowie ein privates Haus gegenüber von Flash Video (auch lange her) wo nun die neue U5 Haltestelle ist, versoßen meiner bescheidenen Meinung nach in ähnlichem Maße gegen den Datenschutz.
Ich wechele regelmäßig die Strassenseite, weil ich keine Ahnung und Energie habe das anzuzeigen. Das ist kompliziert, kostet Zeit, man muss glaube ich seinen Klarnamen angeben etc.
Hallo Fußgänger,
nachfolgend ein paar Hinweise, wie man sich wehren kann, wenn private Kamerabetreiber den öffentlich zugänglichen Raum (das sind nicht nur Straßen und Plätze sondern z. B. auch Ladenlokale oder Gaststättenräume) mit Kameras überwachen.
Datenschutzaufsicht bei Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum durch private Kamerabetreiber ist die / der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Kamera betrieben wird. An diese Institution müssen Sie sich mit einer Eingabe / Beschwerde wenden, wenn Sie eine Überprüfung und ggf. auch Beseitigung der Kamera erreichen möchten. In Hessen ist dies der Hessische Datenschutzbeauftragte. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.datenschutz.hessen.de/impressum.htm
Senden Sie daher einen Brief oder eine Mail an Ihre Landesdatenschutz-Behörde. Teilen Sie mit,
•wo sich die Kamera befindet (Adresse),
•wer der mutmaßliche Betreiber ist,
•beschreiben Sie die Blickrichtung der Kamera,
•fügen Sie nach Möglichkeit auch ein oder mehrere Fotos der Kamera bei.
Überprüfen Sie auch, ob der Kamerabetreiber z. B. am Eingang zum Ladengeschäft einen Hinweis auf die Videoüberwachung angebracht hat (siehe § 6 Abs. 2 BDSG -https://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html ). Falls nicht, beschweren Sie sich auch darüber.
Ihre Eingabe ist für Sie nicht mit Kosten (Gebühren) verbunden. Der Kamerabetreiber wird von der Datenschutzaufsicht auch nicht über die Person des Beschwerdeführers unterrichtet. Auch Beschwerden, die per E-Mail eingereicht werden, finden Beachtung.
Die Datenschutzaufsichts-Behörde wird ihre Eingabe prüfen, Kontakt mit dem Kamerabetreiber aufnehmen, ggf. vor Ort die Anlage überprüfen und eine Entscheidung treffen, ob die Kamera nach ihrer Bewertung rechtskonform ist. Sollte dies nicht der Fall sein und sich der Kamerabetreiber weigern, einen rechtskonformen Zustand herzustellen, kann die Datenschutzaufsicht gegenüber privaten Kamerabetreibern auch ein Bußgeld verhängen. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie von der Datenschutzaufsichts-Behörde eine Mitteilung, was diese getan und entschieden hat. Sie informiert auch darüber, ob eine Kamera abmontiert oder neu ausgerichtet werden musste.
Weitere Infos finden Sie hier:
https://ddrm.de/videoueberwachung-wie-kann-ich-mich-dagegen-zur-wehr-setzen/