Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür: Kritik aus datenschutzrechtlicher Sicht am Gesetzentwurf zur Digitalisie-rung der Energiewende („Smart Meter“)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 21.09.2015 mit einen Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den „Smart Meter“ – Einbau in Deutschland gegeben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2017 Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme gezwungen werden.
Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat dazu mit Datum 09.102015 eine detaillierte und kritische Stellungnahme abgegeben. Sie stellen darin u. a. fest: „Es gibt… keine ‚sichere Kommunikationstechnik‘. Diese Versprechungen sind realitätsverkennend… Verbraucher und Erzeuger von elektrischer Energie sollen ‚vom Direktvermarkter ferngesteuert‘ werden können. Das bedeutet, dass die Energieversorgungsunternehmen… die Kontrolle über Geräte in den Haushalten und Gebäuden der Menschen in Deutschland erhalten sollen und dürfen. Aus unserer Sicht ist das keine gute Aussicht und die Großkonzerne haben in der Vergangenheit vielfach bewiesen, dass sie der vertrauensvollen Überlassung von Verantwortung unwürdig sind.“
Dem ist ohne weiteres zuzustimmen. VW und #dieselgate sind dafür nur das letzte prominente Beispiel.