Die arvato Systems GmbH, die elektronische Gesundheitskarte (eGk), das Safe-Harbor-Abkommen und das Urteil des EuGH vom 06.10.2015

Datenschutzrheinmain/ Oktober 9, 2015/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telematik-Infrastruktur, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

arvato systemsQuelle: arvato Systems

Arvato Systems GmbH, ein Unternehmen des Bertelsmann-Konzerns, teilte mit Datum 28.12.2013 in einer Presseerklärung mit: „Im Rahmen der Einführung der eGK, Erprobung Online-Rollout (Stufe 1, Los 3), hat sich arvato Systems mit seiner qualitativ hochwertigen und hochsicheren Lösung im Ausschreibungsverfahren durchgesetzt und ist von der gematik GmbH mit dem Aufbau der zentralen Infrastruktur beauftragt worden.“ Da informierten ZeitungsleserInnen bekannt ist, dass Unternehmen des Bertelsmann-Konzerns auch in USA Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen besitzen, war das Urteil des EuGH vom 06.10.2015 in Sachen Max Schrems ./. Facebook Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Anlass zu überprüfen, in welchem Umfang arvato Systems von den Möglichkeiten des Safe-Harbor-Abkommens Gebrauch macht.

Im Zuge der Recherchen wurde bekannt, dass mutmaßlich mehrere US-Töchter des Bertelsmann-Konzerns auf der U.S.-EU SAFE HARBOR LIST zu finden sind, auf der ca. 5.500 US-amerikanische Unternehmen aufgeführt werden, die Safe Harbor beigetreten sind.

  • Auf Seite 14 der alphanumerisch sortierten Liste findet sich die Eintragung Arvato Digital Services LLC and its wholly-owned U.S. subsidiaries Arvato Entertainment LLC and Arvato Services LLC.
  • Auf Seite 20 dieser Liste findet sich zudem die Eintragung Bertelsmann, Inc..

Da keine einschlägigen Informationen zu Arvato Systems GmbH in Gütersloh und Safe Harbor zu finden waren, ging am 08.10.2015 ein Schreiben an die arvato Systems GmbH. In diesem Schreiben wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Ist / Sind „Arvato Digital Services LLC and its wholly-owned U.S. subsidiaries Arvato Entertainment LLC and Arvato Services LLC“ sowie „Bertelsmann, Inc.“ Unternehmen der Unternehmensgruppe Bertelsmann Arvato oder Tochterunternehmen der arvato Systems GmbH?
  • Wenn dies der Fall ist: Werden Daten Ihres Unternehmens zu diesen Unternehmen in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet, die im Zusammenhang stehen mit Metadaten und Cloudspeicher-Lösungen und dem von der gematik beauftragten „Aufbau der zentralen Infrastruktur“ „im Rahmen der Einführung der eGK, Erprobung Online-Rollout (Stufe 1, Los 3)…“?
  • Wenn dies der Fall sein sollte: Welche Art von Daten wurden und werden in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet?
  • Werden Daten Ihres Unternehmens ggf. zu anderen, nicht zur Unternehmensgruppe Bertelsmann gehörenden, – aber auf der Internetseite „U.S.-EU SAFE HARBOR LIST“ genannten Unternehmen in den USA aus-gelagert, dort gespeichert und verarbeitet, die im Zusammenhang stehen mit Metadaten und Cloudspeicher-Lösungen und dem von der gematik beauftragten „Aufbau der zentralen Infrastruktur“ „im Rahmen der Einführung der eGK, Erprobung Online-Rollout (Stufe 1, Los 3)…“?
  • Wenn dies der Fall sein sollte: Welche Art von Daten wurden und werden an diese anderen Unternehmen in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet?
  • Welche rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen zieht arvato Systems aus dem Urteil des EuGH vom 06.10.2015 für die Auslagerung von Datenbeständen des Unternehmens in die USA?

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