Zu den Lebensbedingungen von obdachlosen und suchtkranken Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel…

WS/ November 29, 2022/ alle Beiträge, Regionales/ 0Kommentare

hat die CDU-Stadtverordnetenfraktion am 09.11.2022 einen Antrag gestellt, der eine Vielzahl berechtigter und notwendiger Maßnahmen einfordert, um die schwierige soziale Situation dieses Personenkreises, der sich in Frankfurt im Bahnhofsviertel konzentriert,  zu erleichtern.

Insoweit Chapeau! für diesen Antrag, dessen Inhalte und Forderungen sich in weiten Teilen vorteilhaft vom Law-an-Order-Gebaren von CDU-Mandatsträger*innen in Stadt und Land unterscheidet. Wenn…

wenn da nicht der Punkt „10. […] sind sicherheitspolitische Lösungsansätze wie beispielsweise vom Waffenverbotszonen und Videoüberwachung verstärkt zu nutzen“ wäre; abgedroschene Forderungen, die die CDU bundesweit, aber auch in Frankfurt immer mal wieder aus dem Hut, um sich als Garant der Sicherheit zu präsentieren.

Zu Recht wird in der Antragsbegründung von der CDU-Fraktion festgestellt: „Die Durchsetzung der Ordnung im öffentlichen Raum erfolgt auf der kommunikativen und psychologischen Ebene durch Vertrauensbildung und Vermittlung.“ Um dann zwei Sätze weiter das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu bemühen und „die Einrichtung von Waffenverbotszonen und der verstärkte Einsatz von Videoüberwachung“ für notwedig zu erklären.

In § 14 HSOG werden zwar mehrere Gründe genannt, wann in Hessen polizeiliche Videoüberwachung erlaubt ist, „das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen“ ist dort aber nicht als Rechtsgrundlage benannt.

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