Wiesbaden: „Knöllchen-App“ – oder eine weiterer Versuch, Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kostengünstig zu privatisieren

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2018/ alle Beiträge, Regionales/ 1Kommentare

Unter der Überschrift Jeder Wiesbadener sein eigener Verkehrspolizist? Stadtparlament befürwortet Knöllchen-App“  berichtet das Wiesbadener Tagblatt am 16.02.2017: Jeder Wiesbadener sein eigener Verkehrspolizist? Bald könnte es soweit sein. Für die sogenannte Knöllchen-App, mit der Bürger per Smartphone Verkehrsverstöße direkt der Ordnungsbehörde melden können, zeichnet sich im Stadtparlament eine deutliche Mehrheit ab. Sogar die Fraktion von Linken und Piraten haben in den Ausschüssen zugestimmt… Die ‚Wegeheld-App‘, ein Online-Portal, das sich Kommunen als Kooperationspartner zur Verfügung stellt, wurde vom früheren Greenpeace-Funktionär Heinrich Stößenröther initiiert. Der Diplom-Wirtschaftsinformatiker und passionierte Radfahrer, der sich bei der ‚Zeit‘ den Titel ‚Verkehrsrebell im schwarzen Anzug‘ verdient hat, ist auch der Geschäftsführer der Betreiberfirma…“

Quelle: Wiesbadener Tagblatt

Was verbirgt sich hinter der „Knöllchen-App“?

Am 20.02.2018 berichtet das Wiesbadener Tagblatt in einem weiteren Beitrag unter dem Titel „Knöllchen-App ist nur eine Möglichkeit um gravierende Verstöße in Wiesbaden zu melden“: „‚Wenn eine Stadt das mit ihren eigenen Mitteln der Verkehrsüberwachung gut hinkriegt, dann braucht man diese App nicht’… Die Wirklichkeit in den Städten sehe aber anders aus: Rücksichtsloses Parken auf Rad- und Gehwegen, Parken in zweiter Reihe und Blockieren von Busspuren seien der Alltag. ‚Und das gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.‘ … Mit dieser App können Verkehrsverstöße direkt den Ordnungsbehörden gemeldet werden. Im Wiesbadener Stadtparlament befürwortet eine breite Mehrheit, dass die kommunale Verkehrsüberwachung auch diese Variante von Online-Anzeigen aufgreift und abarbeitet.“

Sicher: Rücksichtslos zugeparkte Einfahrten, Fahrradwege und Zebrastreifen sind in Großstädten nicht nur ein häufiges Ärgernis, insbesondere für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen. Häufig werden schwächere VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere Kinder und ältere bzw. bewegungseingeschränkte Menschen dadurch auch massiv gefährdet.

Dürfen Privatpersonen die Aufgabe übernehmen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten?

Sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bonn kamen im Jahr 2015 zum Ergebnis: NEIN ! – das dürfen sie nicht. Die Begründung: Privatpersonen stehe in der Regel kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Das Fotografieren von Ordnungswidrigkeiten könne allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn die/der Fotograf/in selbst Opfer der mit dem Foto dokumentierten Ordnungswidrigkeit sei. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.01.2015 (Aktenzeichen: 5 S 47/14) ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Und das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 31.05.2017 (Aktenzeichen 1 A 170/16)  die Verfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen bestätigt, die dem Hobby eines Autofahrers aus dem Harz ein Ende gesetzt und dem als „Knöllchen-Horst” bekannt gewordenen Mann untersagt hatte, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen.

In beiden genannten Fällen haben Gerichte selbst ernannten „Sheriffs“, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung überwachen wollten, das Handwerk gelegt.

War dies den Stadtverordneten in Wiesbaden bei ihrer Entscheidung für die „Knöllchen-App“ nicht bekannt? Scheinbar nicht. Denn das Wiesbadener Tagblatt zitiert in seinem Beitrag vom 16.02.2018 Bernd Wittkowski, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Rathaus, promovierter Jurist und Verwaltungsrichter mit der Aussage: „Ich selbst habe da keine Bedenken.“ Wittkowski habe bereits Gesetzeskommentare und Urteile zum Thema studiert. Er komme zu dem Ergebnis, dass Persönlichkeitsrechte nur dann verletzt werden könnten, wenn der Anzeigende das Foto eines Falschparkers, zumal wenn der Fahrer selbst auf dem Bild zu erkennen sei, parallel auch ins Internet stelle, etwa bei Facebook.

Ein Fallkonstellation, die der Hessische Datenschutzbeauftragte auf ihre datenschutzrechtliche Korrektheit überprüfen sollte…

1 Kommentar

  1. Dies wurde auch in BRISANT behandelt
    Knöllchen verteilen per Smartphone-App

    20.02.2018 | 2 Min. | Verfügbar bis 27.02.2018 | Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
    Das Knöllchen kommt im 21. Jahrhundert an: Hessens Polizei kann Ordungswidrigkeiten bald per Smartphone-App ahnden. Auch für Temposünder und Falschparker hat das neue Verfahren Vorteile.

    http://www.ardmediathek.de/tv/BRISANT/Kn%C3%B6llchen-verteilen-per-Smartphone-App/Das-Erste/Video?bcastId=2673662&documentId=50182432

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