Wettbewerb um das härteste Polizeigesetz – jetzt Sachsen

Datenschutzrheinmain/ September 19, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Am 18.08.2018 hat der sächsische CDU-Innenminister Roland Wöller die beabsichtigten Neuregelungen in den Polizeigesetzen für Sachsen – Polizeivollzugsdienstgesetz für die Landespolizei (SächsPVDG) und Polizeibehördengesetz (SächsPBG) für die Kommunen und Landkreise – vorgestellt. In ihren Ausmaßen und ihrer Härte stellen die beabsichtigten Veränderungen selbst das bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG) in den Schatten. In einer Veröffentlichung des sächsischen Innenministeriums wird dazu mitgeteilt:

„Das neue Polizeivollzugsdienstgesetz enthält in seinen 107 Paragraphen… auch ein modernisiertes Eingriffsinstrumentarium. So sind im Rahmen der Gefahrenabwehr künftig umfassende Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung gestattet. Die Polizei darf im Einzelfall und unter richterlichem Vorbehalt Verkehrs- und Nutzungsdaten eines Betroffenen beim Telekommunikationsanbieter aber auch bei Online-Plattformen erfragen und auch die Inhalte von Gesprächen abhören. Hinzu kommt ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse. Dies sind beispielsweise konkretisierte Observations- und neue Durchsuchungsmöglichkeiten sowie strafbewehrte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote. Eine Norm regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern mittels Fußfessel. Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten mittels Gesichtserkennung erschließt neue Maßnahmenkonzepte zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung. Für eine effektivere Terrorabwehr wird die Bewaffnung der Sächsischen Polizei erweitert. So sollen Spezialeinheiten in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft – zum Beispiel Maschinengewehre – verfügen…“

Wie in anderen Bundesländern entwickelt sich auch in Sachsen der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die Verschärfung der Polizeigesetze. Informationen dazu sind hier zu finden.

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