Warum dauert es so lange mit einer Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung? Fragen an die Kandidat*innen zur OB-Wahl in Frankfurt

Transparenz/ Februar 17, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0 comments

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat Kandidat*innen zur OB-Wahl am 06.03.2023 in Frankfurt vier Fragen gestellt:

  • Unterstützen Sie grundsätzlich den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wonach „eine kommunale Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“  erarbeitet und beschlossen werden soll?
  • Für den Fall, dass Sie als Oberbürgermeister*in gewählt werden: Was werden Sie tun, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zügig zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen?
  • Wann wäre mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
  • Und wie würden Sie als gewählte Oberbürgermeister*in interessierte Bürger*innen, Initiativen und Vereine vor der Beschlussfassung der Stadtverordneten in den Diskussionsprozess um eine Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt einbinden?

Der Hintergrund der Fragestellung:

  • In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die vier Fraktionen vereinbart, für Frankfurt “eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben…“ sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden… einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden.“
  • Und in einem am 09.12.2021 mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen wird gefordert: „Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!“. Der Magistrat wird damit beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen“.

Bedauerlicherweise herrscht aber offensichtlich seit Dezember 2021 Stillstand bei diesem Thema im Frankfurter Magistrat. Dies ist mehr als nur unbefriedigend. Um dem Thema wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen, wurde die Anfrage an die OB-Kandidat*innen gestellt.

Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind unverzichtbare Bestandteile eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatdaher – nachdem im Mai 2018 mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) kommunale Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wurden (§ 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG) – mit der Erarbeitung einer kommunalen Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung begonnen und diese der interessierten Öffentlichkeit und kommunalen Mandatsträger*innen bekannt gemacht. Auf Grund der praktischen Erfahrungen mit den bislang wenigen kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen und einer Vielzahl von Rückmeldungen zu diesem ersten Satzungsentwurf wurde er überarbeitet, im Februar 2022 in aktualisierter Fassung veröffentlicht und den Kandidat*innen zur OB-Wahl am 06.03.2023 in Frankfurt als Denkanstoß zur Verfügung gestellt.


Update 20.02.2023

Eine Antwort der OB-Kandidatin Daniela Mehler-Würzbach, eingegangen per E-Mail am 20.02.2023:

Liebe Datenschützer*innen Rhein-Main,

hier meine Antworten.

Herzliche Grüße
Daniela Mehler-Würzbach

___

Unterstützen Sie grundsätzlich den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wonach „eine kommunale Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ erarbeitet und beschlossen werden soll?

Ja, wir haben der Vorlage der Regierungsfraktionen zugestimmt.

Für den Fall, dass Sie als Oberbürgermeister*in gewählt werden: Was werden Sie tun, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zügig zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen?

Die Vorlage des Magistrats ist im letzten Versandpaket vorgelegt worden.

Wann wäre mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

Siehe Antwort oben.

Und wie würden Sie als gewählte Oberbürgermeister*in interessierte Bürger*innen, Initiativen und Vereine vor der Beschlussfassung der Stadtverordneten in den Diskussionsprozess um eine Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt einbinden?

Der nunmehr vorgelegte Entwurf der Satzung wird in der nächsten Ausschussrunde im März 2023, also bevor der*die nächste OB das Amt aufnimmt, in den betreffenden öffentlichen Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung debattiert. Im Rahmen der Bürger*innenrunde hat jede Person die Möglichkeit, sich in den Diskussionsprozess einzubringen. Darüber hinaus bieten ich und meine Fraktion jederzeit die Möglichkeit für ein Gespräch an. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass seitens des Magistrats vor der Vorlage ein Beteiligungsprozess vorgeschaltet gewesen wäre, wie hier gearbeitet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.“


Update 24.02.2023

1.

Eine Antwort der OB-Kandidatin Manuela Rottmann, eingegangen per E-Mail am 23.02.2023:

„Ich unterstütze eine Informationsfreiheitssatzung ausdrücklich und werde mich auch für ihre konkrete Umsetzung engagieren.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Daten der Bürger*innen den Bürger*innen gehören.

Je mehr Transparenz wir schaffen, desto mehr legitimeren wir unser Handeln. Es ist daher unser Ziel, möglichst viele, nicht-personenbezogenen Daten der Allgemeinheit verfügbar zu machen. Ich sehe es auch als eine Chance, dass es den Bürger*innen erleichtert, die Arbeit der Stadtverwaltung klarer zu sehen und nachzuvollziehen, es entstehen auch neue Möglichkeiten des Dialogs und der Beteiligung dadurch. Freie Informationen können Vertrauen schaffen, in unsere Stadt und unsere Verwaltung letztendlich damit auch unsere demokratischen Institutionen.

Ich werde die notwendigen Investitionen für eine moderne digitale Verwaltung anpacken, von der vor allem die Mitarbeitenden, aber auch die Bürger*innen und Unternehmen profitieren werden. Ich will, dass der gesamte Service der Verwaltung für Bürger*innen und Unternehmen bis 2030 durchgängig digital abgewickelt wird.

Der Vorschlag für eine Informationsfreiheitssatzung wird von den fachlich zuständigen Dezernent*innen erarbeitet und befindet sich meines Wissens nach bereits im Geschäftsgang als M 24 vom 10.02.2023. Es empfiehlt sich daher, den Dialog unmittelbar mit den Stadtverordneten zu suchen, die über die Informationsfreiheitssatzung noch beschließen müssen. Ich bin sicher, dass sowohl die Dezernentin für Digitales als auch die Stadtverordneten großes Interesse daran habe, eine solche Satzung auch mit Leben zu füllen, darüber zu informieren und durch Beteiligungsformate sicher zu stellen, dass sie auch in der Umsetzung das erfüllt, was wir brauchen und unseren Zielen entspricht. Als Oberbürgermeisterin unterstütze ich das.“

2.

Der OB-Kandidat Yanki Pürsün hat in seinem Wahlprogramm Aussagen zum Thema Transparenz der öffentlichen Verwaltung gemacht. Er wurde deshalb von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main angeschrieben. Seine Stellungnahme ist hier  dokumentiert.


Update 28.02.2023

Der Stadtverordnete Yanki Pürsin (OB-Kandidat der FDP) hat für die Fragestunde der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023 folgende Frage gestellt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 09.12.2021 den Magistrat beauftragt, eine neue Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann wird der Entwurf einer solchen Satzung den Stadtverordneten zur Beratung vorgelegt, und gibt es bereits ein Konzept zur Beteiligung der Bürger bei der Erstellung der Transparenzsatzung?“

Der erste Teil der Frage ist zwar durch den Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 24 Betreff: Informationsfreiheitssatzung beantwortet, ist doch darin der- in der Sache völlig ungenügende – Entwurf des Magistrats für eine Informationsfreiheitssatzung enthalten.

Um so wichtiger sind klare und eindeitige Antworten auf den zweiten Teil der Fragestellung!

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