Videoüberwachung in Landshut: Bravo! Manchmal beachtet sogar die bayrische Staatsregierung Gesetze und Rechtsstaat…

Datenschutzrheinmain/ Oktober 11, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die bayrische Landtagsabgeordnete Jutta Widmann (Freie Wähler) stellte im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage zum Thema „Modernisierung Bahnhof Landshut“ auch die Frage: Wäre die Installierung von Videokameras im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nicht sinnvoll, um die Sicherheit zu verbessern und die Bundespolizei zu entlasten?“

Die Antwort des bayrischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr war eindeutig: „…bedarf die Errichtung polizeilicher Videoüberwachung stets einer eingehenden Prüfung und hängt vom Vorliegen der bestehenden engen rechtlichen Voraussetzungen an der jeweiligen Örtlichkeit, wie hier am Hauptbahnhof Landshut, ab. Die im Zeitraum 2013 bis 2016 im Bereich Bahnhofsvorplatz / Bahnhofstraße in Landshut festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen eine präventivpolizeiliche Videoüberwachung derzeit nicht… Am 22. März 2017 hat sich der Verwaltungssenat der Stadt Landshut mit einem Antrag auf Errichtung von Anlagen zur Videobeobachtung und -aufzeichnung u. a. am Vorplatz des Hauptbahnhofs in Landshut befasst, welcher jedoch angesichts der vorherrschenden Sicherheitslage aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt wurde…“

Es wäre wünschenswert, wenn das bayrische Innenministerium diese Rechtsposition auch lokalen CSU-Granden näher bringen und erläutern würden. Dann würden sich ggf. Auseinandersetzungen wie derzeit in Würzburg zwischen einem CSU-Stadtrat und der örtlichen Polizeiführung erübrigen.

Quelle: Mainpost vom 11.10.2017

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