Videoüberwachung im Umfeld der EZB: Auch Parlamentarier stellen kritische Fragen
Der Ortsbeirat Bornheim / Ostend, auf dessen Territorium sich auch der Neubau der Europ. Zentralbank (EZB) befindet, befasste sich in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Überwachungskameras im Bereich der EZB“.
EZB-Kameras am Mainufer, am rechten Bildrand zwei, am linken Bildrand eine
Auslöser des Antrags waren Recherchen und eine Aktion zivilen Ungehorsams von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die in einer demonstrativen Aktion Videokameras der EZB an einem öffentlichen Weg am Frankfurter Mainufer außer Betrieb genommen und verhüllt hatten.
Eine Anfrage vom 27.03.2016 an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt, auf welcher Rechts- und Vertragsgrundlage die Stadt Frankfurt eine öffentliche Verkehrsfläche an die EZB zur Überwachung freigibt, ist bis dato nicht beantwortet.
Gut, dass im Antrag der Fraktion Die Linke auch auf dieses Problem hingewiesen und gefragt wird:
- „Wer ist jeweils Eigentümer*in der Grundfläche auf dem die Kameras mit oder ohne Zubehör stehen?
- Auf welcher Rechts- bzw. Vertragsgrundlage werden die Kameras, Mikrofone und Lautsprecher jeweils betrieben?“
In der Antragsberatung wurden von den Stadtteilparlamentariern teils merkwürde Positionen vertrete. Der Fraktionsvorsitzende der CDU verstieg sich zur These, dass sich Parlamentarier und Fraktionen nicht zum „Vehikel einer amorphen Gruppe“ machen dürften. Gemeint war damit die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen monierte, dass der Antrag die Rolle und Bedeutung der EZB und des Grünflächenamts der Stadt Frankfurt für die Stadtgesellschaft nicht würdige.
Im Ergebnis der Debatte entschied der Ortsbeirat mit Mehrheit, dem Magistrat der Stadt Frankfurt folgende Fragen zu stellen:
- „B1_Welche Art von Kameras stehen an welcher Stelle im Bereich Sonnemannstraße, Horst-Schulmann-Straße, senkrechte Linie hinunter zum Mainufer, Mainufer, Deutschherrnbrücke,Philipp-Holzmann-Weg?
- B2.1_Welche der in B1 genannten Kameras wird mit einem Mikrofon und/oder einem Lautsprecher betrieben?
- B2.2_Welche sind zoom-fähig und wenn ja, bis auf welche Entfernung können Gesichter oder Kfz-Kennzeichen identifiziert werden?
- B2.3_Wird in den Kamerasystemen eine Gesichtserkennungssoftware oder eine OCR-Software zur Texterkennung (z.B. für Kfz-Kennzeichen) verwendet? Wenn ja, darf sie nach den Verträgen verwendet werden?
- B2.4_Kommt in den Akustischen Systemen eine Software zur Stimmenerkennung zur Anwendung? Wenn ja, darf sie eingesetzt werden aufgrund der rechtlichen und vertraglichen Bedingungen?
- B2.5_Welche Räume werden in dem jeweiligen Umfeld zu welchen Tageszeiten beobachtet und wie lange werden die Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton gespeichert?
- B2.6_Welcher Personenkreis hat Zugriff auf die gespeicherten Daten?
- B2.7_Welche Eigentümer*innen bzw. Betreiber*innen sind den Kameras an den einzelnen Stellplätzen zuzuordnen?
- B2.8_Wer ist jeweils Eigentümer*in der Grundfläche auf dem die Kameras mit oder ohne Zubehör stehen?
- B2.9_Auf welcher Rechts- bzw. Vertragsgrundlage werden die Kameras, Mikrofone und Lautsprecher jeweils betrieben?
- B2.10_Sind die Kameras den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet und welche Vorschriften werden jeweils angewandt?“
Die Fraktionen von SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL sowie ein Mitglied der Grünen Fraktion setzten sich damit gegen CDU und FDP durch, die diesen Antrag ablehnten. Die Mehrheit der Fraktion Die Grünen enthielt sich bei der Abstimmung.