Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel: Beschwerde von Doña Carmen e. V. teilweise erfolgreich – Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten unbefriedigend

CCTV-NeinDanke/ November 19, 2025/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Im Juni 2025 bat Juanita Henning, Sprecherin des Vereins Doña Carmen e.V., den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Roßnagel, die unverhältnismäßige und aus Sicht des Vereins rechtswidrige Videoüberwachung im Bahnhofsviertel Frankfurt auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Mit Schreiben vom 28.10.2025 teilte der Hessische Datenschutzbeauftragte mit, dass er die Beschwerde der Vereinsvorsitzenden und Sprecherin des Vereins, Juanita Henning, mangels „Vollmacht“ bzw. mangels „Beauftragung“ nicht als „datenschutzrechtliche Beschwerde“, sondern lediglich als unverbindliche „Mitteilung“ ansehe. Gleichwohl habe er das Schreiben von Doña Carmen e.V. „zum Anlass genommen, Gespräche mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main zu führen. Im Ergebnis sind Anpassungen der Ausblendungen von Privatzonen im Bereich der genannten Straßen vorgenommen worden.“ Ansonsten gibt sich der Hessische Datenschutzbeauftragte wortkarg und zugeknöpft: Um „Näheres in Erfahrung zu bringen“ müsse Doña Carmen sich an das Frankfurter Polizeipräsidium wenden und dort selbst nachfragen, was die Ankündigung des Hessischen Datenschutzbeauftragten konkret zu bedeuten habe.

In einer Pressemitteilung vom 16.11.2025 stellt Doña Carmen dazu fest: Das werden wir tun. Den ganz und gar befremdlichen Stil des Abbügelns von Beschwerden, der kryptischen Verlautbarungen und des Verweises an andere staatliche Einrichtungen, um nähere Auskünfte zu offenbar erfolgten ‚Anpassungen der Ausblendungen von Privatzonen im Bereich der genannten Straßen‘ zu erhalten, wertet Doña Carmen e.V. als wenig auskunftsfreundlich und unnötig intransparent. Bürgernähe sieht anders aus. Da die genannten ‚Anpassungen‘ bzw. ‚Ausblendungen‘ aufgrund der Beschwerde der Sprecherin von Doña Carmen e.V. erfolgt sind, wertet der Verein das als einen Erfolg im Kampf gegen rechtswidrige Ausspähungen und Überwachungsmaßnahmen. Da schwer vorstellbar ist, dass die Frankfurter Polizei aus ‚good will‘ gegenüber dem Sexgewerbe den Aktionsradius ihrer Videoüberwachung von sich aus einschränkt, dürfte der Vorgang ein Eingeständnis sein, dass die bisherige Praxis der Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel nicht auf einer rechtskonformen Grundlage beruhte.“

Doña Carmen e.V. erwartet aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zu Recht „sowohl von der Stadt Frankfurt als Eigentümerin der so genannten Videoschutzanlagen, als auch von der Frankfurter Polizei als deren alleinige Nutzerin eine unmissverständliche, klare und eindeutige Positionierung dahingehend, dass sich Maßnahmen zur Sicherheit am geltenden Recht orientieren und nicht im rechtsfreien Raum erfolgen.“

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