Videoüberwachung des Frankfurter Mainufers durch die Europäische Zentralbank (EZB) – oder: Eine Reise durch Absurdistan

Datenschutzrheinmain/ Juli 23, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

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Drei Überwachungskameras der EZB an einem frei und öffentlich zugänglichen Fuß- und Fahrradweg am Mainufer

Die SPD-Stadtverordnete Dr. Renate Wolter-Brandecker stellte in der Stadtverordnetensitzung am 16.06.2016 eine Frage an den Magistrat der Stadt Frankfurt. Sie lautete: „Südlich der Europäischen Zentralbank wurden außerhalb des EZB-Geländes mehrere Videokameras angebracht, die nicht nur die Eingangsbereiche, sondern auch öffentliche Wege überwachen. Ich frage den Magistrat: Wer hat bei der Stadt Frankfurt am Main die Genehmigung für diese Kameras erteilt, und wer wertet die Bilder der Kameras für welchen Zweck aus?“

Hintergrund der Frage: Nach unwidersprochenen Presseberichten sind die abgebildeten Kameras auf Grundstücken installiert worden, die der Stadt Frankfurt gehören. Denn gegenüber der Frankfurter Rundschau musste die EZB einräumen, „dass die Kameras von ihr aufgestellt wurden… Dass die Kameras am Ufer stehen dürfen, sei in einem Vertrag zwischen EZB, den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt geregelt… Allerdings hat die Sache einen Schönheitsfehler. Denn in der Tat gibt es keinen Hinweis auf den Betreiber. Und auch der obligatorische Hinweis, wonach der Bereich rund um die Kamera überwacht wird, fehlt. Das sei bedauerlich…“.

Absurd waren die Antworten des für Sicherheit und Ordnung zuständigen Stadtrats (und bekennenden Videoüberwachungsfans) Markus Frank (CDU). Seine erste Antwort auf die Frage der Stadtverordneten Dr. Renate Wolter-Brandecker war: „Ich muss Ihnen leider sagen… dass es keine Genehmigung seitens der Stadt Frankfurt gibt, weil die Stadt Frankfurt nicht zuständig ist. Für solche Maßnahmen wäre das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig…“ Herrn Frank ist offenbar nicht bekannt, dass Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt sind bzw. nur unter Beachtung der Grenzen der § 6b BDSG bzw. § 14 HSOG. Insoweit gibt es für Videoüberwachungsanlagen keine Genehmigungs-, aber durchaus eine Aufsichtsbehörde. Das ist im Regelfall der Hessische Datenschutzbeauftragte.

Auf die Zusatzfrage des Stadtverordneten Martin Kliehm (LINKE) „Wir haben doch einen Datenschutzbeauftragten. Könnte ich erwarten, dass der Datenschutzbeauftragte bei Fehlen von erforderlichen Hinweisschildern selbstständig tätig wird?“ antwortet Stadtrat Markus Frank: Ich bin nicht so gut informiert, was unser Datenschutzbeauftragter für Aufgaben hat, aber was ich gerne für Sie als Serviceleistung des Magistrats tue, ist, ich werde ihn einfach einmal fragen.“

Schön – oder auch nicht – dass das für Videoüberwachung des öffentlichen Raums zuständige Magistratsmitglied keine Ahnung hat „was unser Datenschutzbeauftragter für Aufgaben hat“ und welche Rechtsgrundlagen bei der Errichtung von Videoüberwachungsanlagen zu beachten sind.

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