Videoüberwachung des Bahnhofs Frankfurt-Höchst mehrheitlich abgelehnt

Datenschutzrheinmain/ Juli 4, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Ortsbeirat für die westlichen Stadtteile Frankfurts hatte in seiner letzten Sitzung am 28.06.2016 über einen Antrag der CDU-Fraktion zu entscheiden, in dem diese die Videoüberwachung des Bahnhofs Frankfurt Höchst forderte.

In der Begründung ihres Antrags schreiben die CDU-Parlamentarier: „Der Höchster Bahnhof, ein Durchgangsbahnhof der Kategorie 3, zählt zu den 300 größten Bahnhöfen in Deutschland (von 5400 Bahnhöfen Gesamt) und ist der ÖPNV-Knotenpunkt für den Frankfurter Westen. Eine Videoüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Reisenden.“ Sie ignorierten damit eine gegenteilige Position des Frankfurter Magistrats, der in einer Stellungnahme vom 30.05.2016 mitteilte: „Weder Stadt- noch Landespolizei messen der Installation einer Videoüberwachung im Bahnhof Priorität ein. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die im Zuge des barrierefreien Umbaus der Station vorgesehene Verbesserung des Beleuchtungskonzeptes im Personentunnel sowie die Aufwertung des optischen Erscheinungsbildes der gesamten Station sich auf das Sicherheitsempfinden positiv auswirken wird.“

Obwohl die CDU mit 6 von 19 Mandaten die größte Fraktion im Ortsbeirat stellt, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Im Bericht des Höchster Kreisblatts vom 01.07.2016 über die Sitzung des Ortsbeirats wird der Fraktionsvorsitzende der Grünen zitiert mit der Feststellung, dass sich die Sicherheit am Höchster Bahnhof verbessern würde, wenn dieser endlich einmal fertig saniert sei. „Der Bahnhof ist dann noch höher frequentiert, was die soziale Kontrolle steigert und damit auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Pendler.“ Die Fraktionsvorsitzende der Linken, die den CDU-Antrag ebenfalls ablehnte, wird vom Höchster Kreisblatt zitiert mit den Worten: „Die Gesichter der Täter sind auf den aufgezeichneten Videos ohnehin meist nicht zu erkennen. Insofern halte ich die Forderung nicht für zielführend.“ Ein Argument, das nicht zutreffend und deshalb in der Auseinandersetzung um Sinn und Nutzen von Videoüberwachung nicht zielführend ist. Moderne Videokameras sind durchaus in der Lage, menschliche Gesichter und Kfz-Kennzeichen bis zu einer Entfernung von 100 Metern identifizierbar abzubilden.

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