Videoüberwachung an einem Jobcenter in Frankfurt-Ost
Das Jobcenter Frankfurt/Main betreibt – verteilt über das Stadtgebiet – mehrere Liegenschaften, in denen Arbeitssuchende und Erwerbslose vorsprechen müssen, wenn sie Anträge auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II stellen wollen. Eine Besucherin des Jobcenters für den Frankfurter Osten in der Ferdinand-Happ-Straße 22 hat sich in der ersten Hälfte September bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main darüber beschwert, dass sie vor Betreten der Geschäftsräume des Jobcenters im Visier einer auf den Eingang gerichteten Videokamera ist.
Eine Kennzeichnung der Anlage gemäß den Vorschriften des § 6b Abs. 2 BDSG gibt es nicht, daher ist bis dato unbekannt, wer verantwortliche Stelle i. S. d. § 6b BDSG für den Betrieb dieser Anlage ist.
Mit Schreiben vom 15.09.2013 hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main deshalb bei der Leitung des Jobcenter Frankfurt angefragt:
- „Betreibt das Jobcenter diese Kamera?
- Wenn ein Dritter diese Kamera betreibt: Hat das Jobcenter Zugang zu den Aufzeichnungs- und / oder Beobachtungsgeräten, die mit dieser Kamera verbunden sind?
Zudem hat die Gruppe der Leitung des Jobcenters vorgeschlagen: „Sollten Sie unsere Fragen 1 und 2 mit Nein beantworten empfehlen wir Ihnen dringend, dafür Sorge zu tragen, dass diese Kamera abgebaut wird und – solange dies nicht der Fall ist – durch einen gut sichtbaren Aushang bekannt zu geben, dass die Kamera nicht in Betrieb ist bzw. nicht vom Jobcenter genutzt wird und Sie dafür Sorge tragen, dass die Kamera so schnell wie möglich abgebaut wird.“
Am 24.09.2013 ging per Mail die Antwort des Jobcenters ein. Sie lautete kurz und knapp:
- „Das Jobcenter Frankfurt am Main betreibt diese Kamera nicht.
- Das Jobcenter Frankfurt am Main hat keinen Zugang zu den Aufzeichnungs- und/oder Beobachtungsgeräten.
- Wir bitten Sie, sich mit dem Eigentümers des Gebäudes zur Beantwortung dieser Frage in Verbindung zu setzen.“
Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist insbesondere die Antwort 3 unbefriedigend. In einer ersten kurzen Erwiderung wurde dem Jobcenter mitgeteilt: „Wir danken Ihnen für die knappe Antwort. Leider lässt sie nicht erkennen, ob vom Jobcenter etwas unternommen wird, um die Kamera abzubauen. Die Kamera vor dem Jobcenter Ost verletzt – von wem auch immer betrieben – nach unserem Dafürhalten massiv die zum Schutz der Sozialdaten erlassenen gesetzlichen Regelungen im SGB X und II sowie die Regelungen im BDSG zum Schutz personenbezogener Daten.“
Bei nochmaliger Ortsbegehung hat sich zudem herausgestellt, dass auch an der Fassade der benachbarten Liegenschaft Ferdinand-Happ-Str. 20 mindestens 3 Videokameras befestigt sind, die den öffentlichen Bürgersteig / Straßenraum beobachten. Eine davon ist direkt auf den Bürgersteig vor dem Eingang des Jobcenters gerichtet.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich wegen der Videoüberwachung der Jobcenter-BesucherInnen in weitgehend gleichlautenden Schreiben an den Hessischen Datenschutzbeauftragten und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewandt. Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist zuständig, wenn Betreiber der Kamera der Vermieter des Gebäudes sein sollte. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wiederum ist datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde aller Jobcenter bundesweit.
Auf die Antworten darf man gespannt sein…