Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Vorbereitung

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Regionales, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Doña Carmen e.V., eine seit 1998 bestehende Prostituiertenselbsthilfeorganisation in Frankfurt, hat am 25.10.2016 darüber informiert, dass eine Verfassungsklage gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Vorbereitung ist. Doña Carmen wird dabei von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, beraten und unterstützt.

In der Erklärung weist Doña Carmen auf mehrere Grundrechtsverstöße hin, die auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berühren:

  • „Verletzt wird Art. 12 Grundgesetz (‘Freiheit der Berufswahl’) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung;
  • verletzt wird Art. 13 Grundgesetz (‘Unverletzlichkeit der Wohnung’) durch jederzeitige Überwachung von ‘Orten’, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);
  • verletzt wird Art. 2 Grundgesetz (‘Allgemeines Persönlichkeitsrecht’) durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte (‘Hurenpass’) etc.;
  • verletzt wird Art. 3 Grundgesetz (‘Gleichheit vor dem Gesetz’) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.“

Die Stellungnahme von Doña Carmen e.V. ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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