Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunkbeitrag aus formalen Gründen zurückgewiesen

Datenschutzrheinmain/ Mai 28, 2013/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

 

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat am 28.06.2012 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungs­beschwerde gegen die Neugestaltung der Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben. Der Verband und rund 300 weitere Beschwerdeführer sehen in der umfassenden Datenerhebung zum Rundfunkbeitrag das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass

  • durch die Datenerhebung der Landesrundfunkanstalten bzw. des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein zentrales Melderegister entsteht, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt;
  • die Rundfunkanstalten ermächtigt werden, weitere Daten aus öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen zu sammeln, zuzuordnen und zu speichern, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen.

Daneben kritisiert der Verband auch die Regelungen zur Beitragsgestaltung.

Die Verfassungsbeschwerde ist im Wortlaut hier nachlesbar: http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Verfassungsbeschwerde_Text.pdf

Das Bundes­verfassungsgericht hat die Verfassungs­beschwerde aus formalen Gründen zurückgewiesen (Beschluss vom 25.03.2013, 1 BvR 1700/12).

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