Verbraucherzentrale NRW: Tipps zum digitalen Nachlass

Datenschutzrheinmain/ Februar 10, 2018/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Wer viel im Internet „unterwegs ist“, E-Mail-Dienste, Messenger, Cloud-Dienste und/oder Streaming-Dienste nutzt, Accounts in sozialen Netzwerken besitzt, online-Einkäufe oder -Bankgeschäfte tätigt und vieles andere mehr, hinterlässt eine Vielzahl von Datenspuren bei den Betreibern der jeweiligen Dienste.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt in einer Veröffentlichung fest: „Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine gern als ‚Gold des 21. Jahrhunderts‘ bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht ‚über den Tod hinaus‘ gilt. „

Neben einer Vielzahl von Tipps für den Fall des Falles hat die Verbraucherzentrale NRW auch Muster für eine Vollmacht zum digitalen Nachlass sowie eine Muster-Liste für Internet-Zugangsdaten hinterlegt.

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