Verbot der Videoüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin
Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern hat am 01.02.2019 nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz verhängt. Die Aufnahmen der acht Kameras werden unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen. „Eine angemessene Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist dabei nicht gewährleistet,“ sagt Heinz Müller zur Begründung. „Damit verstößt die Polizei nicht nur gegen das geltende Datenschutzrecht, sondern missachtet zudem auch noch eigene Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, die für die Landesverwaltung verbindlich sind“.
Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.02.2019.