Umbau des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzer zu einem Thüringer Transparenzgesetz – unter Beteiligung interessierter Bürger*innen und Verbände
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales teilt am 14.08.2018 auf seiner Internetseite mit: „Die Landesregierung beabsichtigt, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz durch ein Thüringer Transparenzgesetz abzulösen und damit einen weiteren Schritt zu einer bürgernahen und modernen Verwaltung zu machen.“ Innenminister Georg Maier erklärte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs: „Transparentes Verwaltungshandeln und die umfassende Beteiligung der Bürger an Verwaltungsvorgängen, insbesondere durch die Teilhabe am Informations- und Wissensstand der Verwaltung, entsprechen einem modernen Staatsverständnis. In unserer sich permanent fortentwickelnden Informationsgesellschaft sind Informationen eine immer wesentlichere Grundlage für die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Je mehr Informationen jemand hat, umso mehr ist ihm eine eigenständige Meinungsbildung, Beurteilung und Entscheidung möglich.“ Die Landesregierung unterstütze dies nachdrücklich.
Thüringen verfügt seit 2012 über ein Informationsfreiheitsgesetz, das auch erste proaktive Informationspflichten der öffentlichen Verwaltung begründet. Es verpflichtet öffentliche Stellen, geeignete Informationen von Amts wegen für die Öffentlichkeit an zentraler Stelle zugänglich zu machen. Mit dem jetzt vorgestellten Gesetzentwurf, der eine Fortentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes ist, soll eine weitere Verbesserung der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit der Thüringer Verwaltung erreicht werden. Zweck des Gesetzes sei es, den freien Zugang zu Informationen noch weiter zu verbessern, insbesondere durch die technische Weiterentwicklung des Zentralen Informationsregisters für Thüringen (ZIRT) zu einem Transparenzportal. Damit sollten die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger und die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft verbessert werden – so die Stellungnahme aus dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.
Der Referentenentwurf des Thüringer Transparenzgesetzes wurde auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, verbunden mit dem Hinweis: „Wir freuen uns… wenn Sie uns hierzu Ihre Anmerkungen oder Hinweise mitteilen. Diese werden wir gerne in den weiteren Verlauf des Verfahrens einbeziehen… Sie können Ihre Anmerkungen an das Ministerium unter presse@tmik.thueringen.de übermitteln. Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens folgt der 2. Kabinettdurchgang. Danach wird der Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag für das parlamentarische Beratungsverfahren zugeleitet.“
Welche ein Unterschied zu dem verdrucksten Verfahren, das die schwarz-grüne hessische Landesregierung wählte, als sie in der ersten Jahreshälfte 2018 das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in die parlamentarische Beratung einbrachte. Und welch ein Unterschied in den Zielsetzungen der beider Landesgesetze. Thüringen will die Informationsfreiheit zur Transparenz weiterentwickeln; Hessen hat mit Inkrafttreten des HDSIG die Informationsrechte von Beginn an massiv beschränkt.
Sowohl an der Landesregierung in Hessen und wie an der in Thüringen sind Vertreter*innen von Bündnis 90/Die Grünen beteiligt.