Über den zweifelhaften Nutzen von Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr

Datenschutzrheinmain/ Juni 10, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Am 21.05. 2016 wurde in einer videoüberwachten Frankfurter U-Bahn ein Fahrgast  von zwei Männer brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt.

Ein Frankfurter Bürger nahm dies am 23.05.2016 zum Anlass, sich an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) zu wenden mit folgender Anfrage: „Nach meiner Kenntnis gibt es doch in allen U-Bahn-Wagen Überwachungskameras. Warum hat das denn diesen massiven Übergriff nicht verhindert? Das fragt ein älterer Nutzer der U4 aus Seckbach. Und bedankt sich bei den anderen Fahrgästen, die dem Verletzten halfen, für ihre Zivilcourage und Solidarität.“

Mehr als zwei Wochen später kam am 08.06.2016 die Antwort: „Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) mit der Bitte um Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme weitergeleitet. Die VGF bedauert diesen Vorfall sehr und kann Ihre Erschütterung hierüber gut nachvollziehen. Die VGF möchte Ihnen versichern, dass man sich bereits sehr intensiv mit diesem Vorfall beschäftigt hat. Leider halten jedoch offenbar auch die Videokameras in den Bahnen solche Menschen nicht von ihrem Vorhaben ab. Allerdings ist man jedoch hierzu in der Lage, das Videomaterial auszuwerten und dieses der ermittelnden Polizei zur Täterüberführung zur Verfügung zu stellen, was in diesem Fall auch erfolgt ist.“

Was an dieser Antwort auffällt:

  1. Das Eingeständnis, dass Videoüberwachung kein Schutz vor Überfällen ist.
  2. Die Falschmeldung, dass die Kameradaten „der ermittelnden Polizei zur Täterüberführung zur Verfügung“ gestellt worden seien. Diese waren nach Hinweisen anderer Fahrgäste bereits unmittelbar nach der Tat festgenommen worden.

Was lernen wir daraus: Videoüberwachung kann Hilfsbereitschaft, Mitmenschlichkeit und Zivilcourage nicht ersetzen.

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