Tim Lobinger: Nachteile durch öffentliche Preisgabe von Gesundheitsdaten

Datenschutzrheinmain/ Oktober 19, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Tim Lobinger war in den 1990er Jahren als Stabhochspringer Welt- und Europameister. Anfang 2017 wurde bei ihm eine Krebserkrankung festgestellt, wie er selbst gegenüber der Medien bekannt gab. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 18.05.2017: “Lobinger ist an Leukämie erkrankt. Da er vermeiden möchte, dass über seine Erkrankung spekuliert wird, machte er sie öffentlich.”

Kürzlich wurde Lobinger ein Opfer seiner öffentlichen Preisgabe sensibler Gesundheitsdaten. In der Zeitschrift Bunte wird Lobinger am 03.10.2018 mit der Aussage zitiert: “Die Tatsache, dass er sterbenskrank ist, bekam Tim Lobinger (46) kürzlich schonungslos vorgehalten, als er bei einem Mobilfunkanbieter einen neuen Handyvertrag abschließen wollte. ‘14,85 Euro Grundbetrag im Monat bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das fand ich super… Meine Anfrage wurde allerdings abgelehnt, mit der Begründung, ich könne die Mindestlaufzeit aufgrund meiner Erkrankung ja wohl nicht erfüllen… Ich habe kein Problem damit, offen über meinen Krebs zu reden. Er gehört zu meinem Leben und ich versuche an jedem einzelnen Tag, positiv damit zu leben. Aber die Sache mit dem Handyvertrag fand ich schon krass.’”

Tim Lobinger ist zu wünschen, dass er seine Erkrankung überwindet. Mit den persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer nicht oder zu wenig überlegten Handlung wird er aber weiter leben müssen. Denn das Internet vergisst nichts…

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