Zensus 2011: Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die zum 9. Mai 2015 gesetzlich vorgeschriebene Datenlöschung nicht vollzogen
Anfang September 2015 wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.08.2015 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/15) bekannt, wonach die Löschung der auf die Einwohner bezogenen persönlichen Daten der Volkszählung 2011 (Zensus 2011) – Stichtag war der 09.05.2011 – für bis zu sechs Monate gestoppt werden sollte. Dieser Beschluss führte bei GegnerInnen des Zensus 2011 zu Erstaunen. Denn diese Daten hätten –