Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert: Stopp der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht verzögern!
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen. Dies geht aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden. Dazu erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon-