Jetzt noch schnell vor Inkrafttreten der EU-DSGVO nutzen – das „Jedermanns“-Recht auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen!
Unter diesem Titel informiert die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover über eine Regelung aus dem noch bis 24.05.2018 gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wonach „jedermann“ das Recht hat, bei den Betreibern von Videoüberwachungsanlagen Einsicht in das dazugehörige, notwendige Verfahrensverzeichnis zu nehmen. Die Pflicht, entsprechende Auskunft zu erteilen gilt zumindest uneingeschränkt für alle Überwachungskameras, die entsprechend des BDSG betrieben werden. Das sind alle privaten