Ungenügend: Das Entgelttransparenzgesetz
Am 06.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) in Kraft. Selbsterklärtes Ziel des EntgTranspG ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Doch zwei Jahre nach Inkrafttreten bestätigt der Evaluationsbericht der Bundesregierung: Die drei Kernelemente des Gesetzes – Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht –