Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG): Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 7, 2024/ Adresskauf, alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist grundsätzlich gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen kann dieser Datenweitergabe jedoch widersprochen werden. Ein solcher Antrag muss nicht begründet, aber gegenüber der jeweils zuständigen kommunalem Meldebehörde gestellt werden. Widersprochen werden kann der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 BMG); an Parteien und Wählergruppen (§ 50 BMG),

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Bamberg: Oberbürgermeister wg. Mißbrauch von Melderegister-Daten für persönliche Zwecke zu Geldstrafe verurteilt

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2021/ Adresskauf, alle Beiträge, Hessische Landespolitik/ 3Kommentare

Im Zuge des Wahlkampfes zur Wahl des Oberbürgermeisters 2020 hat die SPD in Bamberg an wahlberechtigte EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft in ihrer jeweiligen Landessprache Wahlwerbung versandt. Die Adressdaten wurden unter Angabe der Staatsangehörigkeit vom Ordnungsamt der Stadt Bamberg an die SPD übergeben. Wie es der Zufall will: Oberbürgermeister (seit 01.05.2006) und damit Dienstherr der Beschäftigten der Stadtverwaltung ist Andreas Starke

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Aufruf an alle 17-jährigen: Widersprechen Sie der Übermittlung Ihrer Meldedaten an die Bundeswehr!

Datenschutzrheinmain/ Oktober 1, 2016/ alle Beiträge, praktische Tipps, Regionales, staatliche Überwachung/ 0Kommentare

In § 58 c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)  verbirgt sich eine Regelung, die die Bundeswehr bevorzugt gegenüber allen anderen öffentlichen Stellen und gegenüber privaten Firmen beim Versuch, junge und unverbrauchte Arbeitskräfte zu gewinnen. Dort heißt es: „Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial… übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis

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Meldedaten als Hilfsmittel zur Rekrutierung von SoldatInnen für die Bundeswehr

Datenschutzrheinmain/ Oktober 20, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

In § 58 c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)  verbirgt sich eine Regelung, die die Bundeswehr bevorzugt gegenüber allen anderen öffentlichen Stellen und gegenüber privaten Firmen beim Versuch, junge und unverbrauchte Arbeitskräfte zu gewinnen. Dort heißt es: „Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial… übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis

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