Auch im Saarland: Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte wegen unzulässiger Datenabfragen aus Datenbanken der Polizei
Dazu wird im Abschnitt 3.9 des 29. Tätigkeitsberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlands für 2020 festgestellt, dass „die durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Fälle zufällig aufgedeckt wurden und daher von einer Vielzahl weiterer, unentdeckter Fälle auszugehen ist“ (Bericht S. 78). Zu Beginn wird festgestellt: „Gegenstand datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren sind regelmäßig Verstöße von Polizeibediensteten gegen das geltende Datenschutzrecht in Form