„Geht’s noch?“ – Linke Videoüberwachung in Reutlingen
Fragen an den Kreisvorstand der Linken in Reutlingen aus Anlass dieser Mitteilung auf Facebook: Sind Ihnen die Regelungen des § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bekannt? Soll die von Ihnen betriebene Dome-Kamera der „Wahrnehmung des Hausrechts“ (§ 6b Abs. 1 Ziffer 2 BDSG) dienen? Warum setzen Sie dann eine Dome-Kamera mit 360-Grad-Rundumblick ein? Wie weit erstreckt sich Ihr Hausrecht vor dem Eingang