Das Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen
Eine kurze, gut verständliche Information zum Thema – hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/recht-auf-einsicht-in-krankenunterlagen_052625.html
Eine kurze, gut verständliche Information zum Thema – hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/recht-auf-einsicht-in-krankenunterlagen_052625.html
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert mit Mitteilung vom 30.10. 2013 vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine öffentliche Richtigstellung ihrer Fehlinformationen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die GKV hatte Ende September in einer Pressemitteilung erklärt, dass ab 01.01. 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGk) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gelten würde. Die Mainstream-Medien hatten diese bewußte Irreführung der Öffentlichkeit weitestgehend
Die in Hannover beheimatete Gruppe Freiheitsfoo (http://freiheitsfoo.de/) hat auf ihrer Homepage den Beitrag “Elektronische Gesundheitskarte” – Fragen, Antworten, Informationen (http://freiheitsfoo.de/2013/10/08/elektronische-gesundheitskarte-fragen-antworten-informationen/) veröffentlicht. Er enthält u. a. ein aktuelles Musterschreiben, mit dem alle Versicherten sich an die eigene gesetzliche Krankenkasse wenden können. In diesem Schreiben geht es um drei Dinge: Widerspruch zur Übermittlung eines Lichtbildes für die eGk, Untersagung der Weitergabe personenbezogener
Auch die DAK fordert ihre Versicherten seit längerem mit Briefen auf, Fotos für die elektronische Gesundheitskarte (eGk) einzusenden. Im Unterschied zur Techniker Krankenkasse, die im September (siehe: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/09/26/techniker-krankenkasse-tk-erhoht-den-druck-auf-versicherte-krankenversichtungskarten-werden-nicht-mehr-ausgestellt/) mitteilte, dass sie die Ausgabe von Krankenversicherungskarten einstellt, scheint die DAK aber weiterhin beide Karten im Angebot zu halten. Ein Beleg dafür: Ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, das sich seit
Die Meldungen, dass bisherigen Krankenversicherungskarten nur noch bis Ende 2013 gültig wären, verunsichern viele Versicherte und GegnerInnen der eGk. Nach Blick in das SGB V und den Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), der zum 01.10.2013 in Kraft getreten ist, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Zweifel daran, ob die apodiktischen Formulierungen der GKV bei der Veröffentlichung einer Pressemitteilung zum Thema korrekt
Nicht in Panik verfallen – diesen Rat sollten GegnerInnen der elektronischen Gesundheitskarte in diesen Tagen beherzigen. Denn diverse Krankenkassen (und eine große Zahl von elektronischen und Printmedien) setzen seit einigen Tagen die eGk-kritischen bzw. –ablehnenden Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn sie mit einem längeren Ablaufdatum versehen ist, ab 01.01.2014 schlagartig ungültig werden
Am 20.09.2013 hat die TK die letzten Krankenversichertenkarten ausgestellt und an die Mitglieder der Kasse versandt. Seit 23.09.2013 gibt die TK nur noch elektronische Gesundheitskarten (eGK) an ihre 8,5 Millionen Versicherten aus. Die TK teilte in einer Presseerklärung (http://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/unternehmen/576390) mit, dass sie für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren beide Kartensysteme angeboten habe. Inzwischen hätten aber über 90 Prozent der Versicherten
In den letzten Wochen haben tausende von Versicherten in der Bundesrepublik Schreiben und Anrufe ihrer gesetzlichen Krankenkassen bekommen mit dem Tenor: Geben Sie unverzüglich ein Foto für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ab, anderenfalls werden Sie ab 1.1.2014 nur noch auf Privatrechnung bei Ihrem Arzt behandelt. Ihre bisherige Versichertenkarte wird dann ungültig, egal wie lange sie laut Datum noch gültig gewesen
Unter diesem Titel sendete der Bayrische Rundfunk am 10.07.2013 im Politmagazin einen kurzen Beitrag. Darin kommt u. a. ein Arzt zu Wort mit der Aussage: „Wenn wir die Politik im Internet die letzten Wochen verfolgt haben, wie der amerikanische Geheimdienst doch an Daten von vielen Menschen herangekommen ist, was wir uns nicht vorgestellt haben, sollten wir vielleicht doch dieses Thema
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 17. Juli 2013 (1 BvR 3167/08) Grundsätze zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht entwickelt. Danach muss eine versicherungsvertragliche Schweigepflichtentbindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Die Grundzüge des Urteils sind einer Pressemitteilung des BVerfG zu entnehmen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-053.html