Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit: Die Krankenversicherungskarte ist auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert mit Mitteilung vom 30.10. 2013 vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine öffentliche Richtigstellung ihrer Fehlinformationen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Die GKV hatte Ende September in einer Pressemitteilung erklärt, dass ab 01.01. 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGk) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gelten würde. Die Mainstream-Medien hatten diese bewußte Irreführung der Öffentlichkeit weitestgehend kritiklos weiter verbreitet. Die KVB  sieht – wie auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und andere engagierte Kritiker/innen der eGk – in der Pressemitteilung der GKV eine bewußte Fehlinformation der Öffentlichkeit.

„Die Irritation zur Gültigkeit der KVK hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde.

Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist– so die Kassenärztliche Bundesvereinigung .

Quelle: KBV KOMPAKT – Gesundheitspolitischer Newsletter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30.10.2013, Seite 1 unten (KBV-Kompakt44v301013 zu egk).

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