EuHG-Urteil zum Safe-Harbor-Abkommen: Eine Steilvorlage für den Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur

Datenschutzrheinmain/ Oktober 6, 2015/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Rolf D. Lenkewitz, Systemadministrator, Initiator des Webprojektes „IT-ler analysiert die eGk“, nimmt in einem aktuellen Beitrag auf seiner Homepage zu den Folgen des Urteils für den Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur Stellung. Rolf D. Lenkewitz bei einer Tagung der Aktion Stoppt die E-Card im Oktober 2014 in Hamburg Er schreibt u. a.: „…Dieses Urteil schafft für die

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Europäischer Gerichtshof (EuGH) : USA sind kein „sicherer Hafen“ für Daten von EU-Bürgern

Datenschutzrheinmain/ Oktober 6, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der EuGH hat am 06.10.2015 das Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA für ungültig erklärt. Dem voraus ging eine Auseinandersetzung des österreichische Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems mit Facebook. Schrems wandte sich mit einer Beschwerde an die irische Datenschutzbehörde, da Facebook Europa dort seinen Firmensitz hat. Er erklärte, dass seine persönlichen Daten in USA nicht vor Massenüberwachung geschützt seien und daher

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